Zuschuss

Elektromobilität (Innovationsförderung Hessen)

Fortlaufende Förderung von Projekten zur Beschleunigung der Marktdurchdringung von elektrischen Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur in Hessen.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderquote: 20% – 40%
Projektstart ab: 01.11.2025
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Unterstützung und Förderung von Investitionen in Ladeinfrastruktur, Elektrotaxis und weitere Elektromobilitätsvorhaben in Hessen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen und zur Stärkung klimafreundlicher Mobilität.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten Ladeinfrastruktur
  • Planungskosten
  • Bau-/Erdarbeiten
  • Netzanschluss
  • Lademanagementsystem

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Rückwirkende Kosten
  • Bestellungen vor Bewilligungsbescheid
  • Anschaffung von Immobilien

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte in Hessen
  • Einreichung eines vollständigen Antrags
  • Nachweis über Eigentum oder Nutzungsrecht der Fläche
  • Einhaltung der Zweckbindungsfrist von fünf Jahren

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag
  2. Projektbeschreibung
  3. Wirtschaftlichkeitsberechnung
  4. Nachweis Eigentum/Nutzungsrecht
  5. Stundenaufzeichnungen
  6. Nachweis von Vergleichsangeboten

Bewertungskriterien

  • Anwendungsfall
  • Anzahl geplanter Ladepunkte
  • Durchschnittliche Leistungsklasse der Ladepunkte
  • Öffentliche Zugänglichkeit
  • Umsetzungsgeschwindigkeit

Beschreibung

Förderziel und Antragsberechtigte
Die „Elektromobilität“ der Innovationsförderung Hessen unterstützt hessische Kommunen, Verbände und kleine sowie mittlere Unternehmen bei Investitionen in Ladeinfrastruktur und in die Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten. Ziel ist die Reduzierung von CO₂-Emissionen und die Beschleunigung der Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen in ganz Hessen. Voraussetzung für eine Antragstellung ist ein Sitz oder eine Betriebsstätte in Hessen. Zudem muss der Projektstandort im Eigentum oder mit Nachweis eines Nutzungsrechts ausgewiesen sein. Eine bindende Zweckbindung von fünf Jahren stellt sicher, dass Ladesäulen und geförderte Fahrzeuge dauerhaft im Land Hessen zum Einsatz kommen. Die Fördersumme beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben, in KMU und Kommunen sind bis zu 40 % möglich; der maximale Zuschuss beläuft sich auf 300 000 €. Die Laufzeit eines Projektes ist auf 24 Monate begrenzt, Begleitprodukte wie Planungskosten, Erdarbeiten, Netzanschluss sowie Lademanagementsysteme sind ebenfalls förderfähig.

Verfahren und Bewertungskriterien
Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden, der Projektstart ist frühestens zum 1. November 2025 möglich. Ein vollständiger Antrag umfasst ein Konzept, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Eigentumsnachweis sowie Vergleichsangebote. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Bewertet werden Anwendungsfall (z. B. Fernverkehr vs. innerstädtischer Ladebedarf), Anzahl und Leistungsklasse der Ladepunkte, öffentliche Zugänglichkeit sowie Umsetzungsgeschwindigkeit. Besonders attraktive Vorhaben zeichnen sich durch hohe Ladeleistung (> 400 kW), eine rasche Inbetriebnahme und uneingeschränkt öffentliche Verfügbarkeit aus. Die Mittel stehen bis zum 15. November 2027 zur Verfügung. Projekte, die vor Februar 2026 abgeschlossen werden, erhalten Vorrang. Mit der Landesinitiative „Strom bewegt“ bietet die Hessen Agentur zudem Beratung und Schulungen rund um Elektromobilität und Ladeinfrastruktur an, um den Hochlauf klimafreundlicher Mobilität im gesamten Bundesland nachhaltig zu begleiten.

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