Zuschuss

ELER 2023-2027: Diversifizierung und Verarbeitung, Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Förderung von Investitionen in Diversifizierung, Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in österreichischen Bundesländern. Anträge können laufend bis 31.12.2027 eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.04. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien
Fördersumme: Kontingent bis zu 400.000 € je Betrieb/Projekt
Förderquote: 25% - 30%

Förderziel

Unterstützung von Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Betriebe sowie deren Haushaltsmitglieder und Zusammenschlüsse bei Investitionen in Diversifizierungstätigkeiten, Be- und Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte zur Stärkung der Wertschöpfung im ländlichen Raum.

Förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Investitionen
  • Technische Einrichtungen und Ausstattung
  • Notwendige Installationen für Hofläden, Verarbeitungsräume, Green-Care-Anlagen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von Grund und Boden
  • Investitionen in fossile Energieversorgung
  • Anschaffung üblicher landwirtschaftlicher Maschinen
  • Abrechnung von Eigenleistungen (Ausnahme: eigenes Bauholz)

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bewirtschaftung von mindestens 3 ha landwirtschaftlicher Fläche zum Antragstermin
  • Nachweis des Bezugs zum landwirtschaftlichen Betrieb (z. B. Standort, Kooperationen, Betriebsmittel)
  • Vorlage eines Diversifizierungskonzepts mit Wirtschaftlichkeitsnachweis
  • Projekt darf nicht der Gewerbeordnung unterliegen (Ausnahmen gelten für Be- und Verarbeitung, Vermarktung und landwirtschaftlichen Tourismus)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Diversifizierungskonzept
  2. Behördliche Genehmigungen
  3. Nachweis der Gewerbeberechtigung (sofern erforderlich)
  4. Schriftlicher Kooperationsvertrag bei Zusammenschlüssen

Bewertungskriterien

  • Betriebswirtschaftliches Potenzial
  • Potenzial hinsichtlich Arbeitsplatzwirksamkeit
  • Grad der Neuheit des Projektes
  • Innovation
  • Strategische Bedeutung
  • Qualifikation für den Diversifizierungszweig
  • Ressourcenverbrauch
  • Qualitätssicherungssystem

Beschreibung

Das ELER-Programm 2023–2027 bietet einen kontinuierlichen Zuschuss für österreichische Unternehmen in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien. Gefördert werden bauliche Investitionen sowie technische Einrichtungen und Ausstattungen, die der Diversifizierung, Be- und Verarbeitung sowie der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen. Voraussetzung ist die Bewirtschaftung von mindestens 3 ha landwirtschaftlicher Fläche zum Antragstermin, der Nachweis zum Bezug des Projekts zum landwirtschaftlichen Betrieb und die Vorlage eines fundierten Diversifizierungskonzepts mit Wirtschaftlichkeitsnachweis. Maßgeblich sind Investitionsvorhaben in Hofläden, Verarbeitungsräume oder Green-Care-Anlagen, mit einer Förderquote von 25 % bzw. 30 % für soziale Dienstleistungen und einem Kontingent von bis zu 400.000 € je Betrieb bzw. Projekt. Nicht förderfähig sind Anschaffungen von Grund und Boden, fossile Energieversorgungen, gängige Agrarmaschinen sowie Eigenleistungen (ausgenommen eigenes Bauholz).

Auswahl und Priorisierung der Einreichungen erfolgen anhand betriebswirtschaftlichem Potenzial, Arbeitsplatz- und Innovationswirkung, Neuheitsgrad, strategischer Bedeutung, Qualifikation und Ressourceneinsatz. Antragsteller:innen reichen Unterlagen wie Diversifizierungskonzept, behördliche Genehmigungen sowie gegebenenfalls Gewerbeberechtigungsnachweise bis spätestens 31.12.2027 ein. Durch diese Investitionsförderung wird das Ziel verfolgt, die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu stärken, Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und neue Einkommensquellen für Bewirtschafter:innen, landwirtschaftliche Haushaltsmitglieder und Kooperationen zu erschließen. Die Maßnahme unterstützt damit die nachhaltige Entwicklung und innovative Nutzung landwirtschaftlicher Ressourcen im Sinne der EU-GAP-Strategie.

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