ELER 2023-2027: Hangstabilisierung
Förderung präventiver Hangstabilisierung in Steiermark und Wien im Rahmen der nationalen GAP-Strategie 2023-2027. Laufzeit 01.01.2023–31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Investitionen zur präventiven Stabilisierung von Rutschhängen in Landschaften mit Wein-, Obst- und Sonderkulturen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für präventive Hangstabilisierung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten für den Erwerb von Grund und Boden bzw. damit in Zusammenhang stehende Kosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen der wasserrechtlichen Bewilligung gemäß WRG 1959 idgF.
- Erforderliche weitere Bewilligungen, insbesondere naturschutzrechtliche Genehmigung
Bewertungskriterien
- Hangneigung
- Art des landwirtschaftlichen Betriebes
- Rechtsstatus der Projektfläche
Beschreibung
Das Förderprogramm ELER 2023-2027: Hangstabilisierung unterstützt Unternehmen und Genossenschaften in der Steiermark sowie in Wien bei Investitionen zur präventiven Stabilisierung von Rutschhängen in Wein-, Obst- und Sonderkulturlandschaften. Im Rahmen der nationalen GAP-Strategie 2023-2027 werden Maßnahmen gefördert, die dem Umwelt- und Naturschutz, dem Klimaschutz sowie der nachhaltigen ländlichen Entwicklung dienen und gleichzeitig die Infrastruktur stärken. Besonders Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie Agrargemeinschaften profitieren von dieser kontinuierlich laufenden Zuschussförderung, die darauf abzielt, die Bevölkerung und Lebensräume vor Naturgefahren wie Hangrutschungen besser zu schützen und langfristige Schäden zu minimieren.
Gefördert werden zu 50 % die investiven Kosten für die präventive Hangstabilisierung; Ausgaben für den Erwerb von Grund und Boden sind ausgeschlossen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist unter anderem das Vorliegen der wasserrechtlichen Bewilligung gemäß WRG 1959 in der jeweils geltenden Fassung sowie gegebenenfalls erforderliche naturschutzrechtliche Genehmigungen. Projekte werden nach einem bundesweit einheitlichen Bewertungsskema anhand von Hangneigung, Art des landwirtschaftlichen Betriebs und Rechtsstatus der Projektfläche ausgewählt. Anträge können laufend von 01.01.2023 bis 31.12.2027 eingebracht werden und bieten eine verlässliche Finanzierungsperspektive für Maßnahmen, die Klimaresilienz, Biodiversität und Energieeffizienz in Hanggebieten fördern.
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