ELER 2023-2027: Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung, Verbesserung des natürlichen Erbes
ELER-Förderprogramm “Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes” in Österreich 2023–2027. Laufend Antragsstellung möglich. Gültig von 01.01.2023 bis 31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Investitionen im ländlichen Raum zur Erhaltung und Verbesserung des natürlichen Erbes, zur Stärkung ökologischer Funktionen, Klimaschutz, Biodiversität und nachhaltiger Entwicklung ländlicher Regionen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitions- und Baukosten
- Planungs- und Projektbegleitungskosten
- Maschinen und technische Anlagen
- Anpassung bestehender Infrastruktur
- Spezialgeräte für Naturschutz und Waldmanagement
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Grundstücken
- Laufende Betriebskosten
- Anschaffung von Fahrzeugen
- Schuldenausgleich
- Personalaufwendungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher Betrieb
- Mindestens 3 Hektar landwirtschaftliche Fläche oder geeignete Waldfläche
- Nachweis der beruflichen Qualifikation bzw. Waldbewirtschaftungsplan ab 100 ha Wald
- Vorliegen aller behördlichen Genehmigungen (Forst-, Wasser- und Naturschutzrecht)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Behördliche Genehmigungsbescheide
- Waldbewirtschaftungsplan
Bewertungskriterien
- Wirtschaftlichkeit des Projekts
- Beitrag zu Klimaschutz und Biodiversität
- Innovationsgehalt
- Regionaler Nutzen
- Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung
Das ELER-Programm „Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes“ fördert bundesweit und in Wien Maßnahmen im ländlichen Raum. Ziel ist die Stärkung ökologischer Funktionen, der Biodiversität sowie des Klimaschutzes und die nachhaltige Entwicklung ländlicher Regionen. Gefördert werden unter anderem land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Waldbesitzer:innen, Agrargemeinschaften, Wassergenossenschaften, Genossenschaften, Vereine, öffentliche Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen. Förderanträge können fortlaufend bis 31. Dezember 2027 gestellt werden, die maximale Projektlaufzeit beträgt 60 Monate. In Abhängigkeit von Projektumfang und Förderschwerpunkt liegen die Förderquoten zwischen 35 % und 100 %, wobei gemeinschaftliche Maßnahmen ebenso möglich sind wie individuelle Investitions- und Bauvorhaben.
Förderfähig sind Investitions- und Baukosten zur Anpassung der Infrastruktur (z. B. Gewässerrenaturierung, Uferschutz, Pufferstreifen, Feuchtbiotope), Kosten für Planung und Projektbegleitung, Anschaffung von Maschinen und technischen Anlagen, Spezialgeräte für Naturschutz oder Waldmanagement sowie die Einrichtung und Modernisierung bestehender Strukturen. Ausgeschlossen sind Erwerb von Grundstücken, laufende Betriebskosten, Fahrzeuganschaffungen, Schuldenausgleich und Personalkosten. Voraussetzung für die Antragstellung sind u. a. ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb mit mindestens 3 Hektar Fläche bzw. geeigneter Waldfläche, fachliche Qualifikation oder Waldbewirtschaftungsplan ab 100 Hektar und sämtliche behördlichen Genehmigungen. Einreichen lassen sich Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Wirtschaftlichkeitsberechnung, behördliche Bescheide und gegebenenfalls Waldbewirtschaftungsplan. Die Vergabe richtet sich nach Wirtschaftlichkeit, Beitrag zu Klimaschutz und Biodiversität, Innovationsgehalt, regionalem Nutzen und Nachhaltigkeitsaspekten. Das Gesamtbudget beläuft sich auf 7,775 Mio. Euro.