ELER 2023-2027: Naturschutz – Salzburg
ELER 2023-2027 Naturschutz in Salzburg: Förderung von Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes, Zusammenarbeit im Naturschutz sowie Wissenstransfer. Laufzeit 01.01.2023–31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Umsetzung der im GAP-Strategieplan 2023-2027 definierten Naturschutz-Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes, Förderung der Zusammenarbeit im Naturschutz sowie Wissenstransfer im Bundesland Salzburg.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Registrierung bei der Agrarmarkt Austria (AMA)
- Erfüllung der spezifischen Voraussetzungen gemäss Landesrichtlinie und GAP-Strategieplan 2023-2027
Beschreibung
ELER 2023–2027 Naturschutz – Salzburg unterstützt landwirtschaftliche Betriebe, Gemeinden sowie gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen im Bundesland Salzburg bei Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes. Im Fokus stehen Kooperationen im Naturschutz, die Umsetzung der im GAP-Strategieplan 2023–2027 definierten Maßnahmen sowie der gezielte Wissenstransfer durch Bewusstseinsbildung, Weiterbildung, Beratung und Studien. Als Direktzuschuss gefördert werden insbesondere drei Programmbausteine: 73-15 Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes, 77-02 Zusammenarbeit Naturschutz und 78-03 Wissenstransfer. Die Förderperiode erstreckt sich vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2027 und ist Teil des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Das Programm legt besonderen Wert auf Umwelt-/Naturschutz, Landwirtschaft & ländliche Entwicklung sowie Energieeffizienz & Klimaschutz. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Registrierung bei der Agrarmarkt Austria (AMA) und die Einhaltung der spezifischen Anforderungen der Landesrichtlinie Salzburg sowie des nationalen GAP-Strategieplans. Antragstellungen sind während des gesamten Förderzeitraums möglich. Durch die Bereitstellung von Zuschüssen soll die biologische Vielfalt gestärkt und eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums gefördert werden. Interessierte Akteur:innen finden alle wichtigen Informationen zu Förderinhalten, Fristen und Voraussetzungen in den offiziellen Richtlinien und auf den digitalen Antragsplattformen der AMA.