Zuschuss

ELER 2023-2027: Soziale Dienstleistungen - VBG

Förderung von Investitionen in soziale Dienstleistungen in Vorarlberg im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023-2027 (Maßnahme 73-11). Anträge möglich von 01.09.2023 bis 31.12.2027.

Soziales Kinder und Jugendliche Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg
Fördersumme: 65% der förderfähigen Kosten bis max. 5 000 000 € Projektkosten
Förderquote: 65%
Projektstart ab: 01.09.2023
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Verbesserung qualitätsvoller, flexibler und dezentraler Einrichtungen der sozialen Daseinsvorsorge in ländlichen Gebieten. Gefördert werden Investitionen in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen, Pflege- und Betreuungszentren, psychosoziale und sozialpsychiatrische Dienste, Einrichtungen für Menschen in besonderen Notlagen sowie mobile Dienste.

Förderfähige Ausgaben

  • Materielle Investitionen
  • Immaterielle Investitionen
  • Planungs- und Beratungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Unbare Eigenleistungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektstandort im ländlichen Raum
  • Beginn der Arbeiten erst nach Antragstellung (Anreizeffekt)
  • Einhaltung OIB-Richtlinie 6 und Klimaschutz-Vereinbarung (VG Gebäudesektor)
  • Maximale Projektkosten 5 000 000 €
  • Behördliche Abnahmebestätigung bei baulichen Maßnahmen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Digitaler Förderantrag über DFP
  2. Projektbeschreibung
  3. Kostenvoranschläge
  4. Baubehördliche Abnahmebestätigung
  5. Nachweis OIB-Richtlinie 6 Konformität

Beschreibung

Das Programm ELER 2023–2027: Soziale Dienstleistungen – VBG richtet sich an öffentliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen in Vorarlberg und fördert die Entwicklung qualitätsvoller, flexibler und dezentraler Angebote der sozialen Daseinsvorsorge in ländlichen Gebieten. Im Zentrum stehen Investitionen in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen (insbesondere für unter Dreijährige), in Pflege- und Betreuungszentren, in psychosoziale sowie sozialpsychiatrische Dienste, in Notlageneinrichtungen und in mobile Hol-, Bring- und Servicedienste. Ziel ist es, die Betreuungs-, Pflege- und Beratungsinfrastruktur zu stärken und damit die Teilhabe von Kindern, Jugendlichen, Senior:innen und Menschen in besonderen Lebenssituationen nachhaltig zu sichern. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 01.09.2023 bis zum 31.12.2027 im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023–2027 (Maßnahme 73-11).

Gefördert werden materielle und immaterielle Investitionen sowie Planungs- und Beratungskosten in Höhe von 65 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch bis zu Projektausgabengrenzen von 5 Mio. €. Nicht förderfähig sind Personalkosten und unbare Eigenleistungen. Voraussetzung für die Förderung ist ein Projektstandort im ländlichen Raum, der Baubeginn erst nach Antragstellung (Anreizeffekt) sowie die Einhaltung der OIB-Richtlinie 6 und der Klimaschutz-Vereinbarung „VG Gebäudesektor“. Bei baulichen Maßnahmen ist eine behördliche Abnahmebestätigung vorzulegen. Anträge werden digital über die DFP der AMA eingereicht und sind mit Projektbeschreibung, Kostenvoranschlägen, Nachweisen zur OIB-Konformität und Baubehördlicher Abnahme zu ergänzen.

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