EMFAF 2023-2027: Förderung nachhaltige Entwicklung der Fischerei
EU-kofinanzierte Förderung zur nachhaltigen Entwicklung des Fischerei- und Aquakultursektors in Österreich. Investitionen in Binnenfischerei, Aquakultur, Verarbeitung, Vermarktung, Datenerhebung, Ausbildung und Beratung werden gefördert. Anträge bis 31.12.2028 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischerei- und Aquakultursektors in Österreich durch Investitionen in Fischereifahrzeuge und Fangtechnik, Hygienemaßnahmen, Klimaschutz- und Umweltinvestitionen, Diversifizierung und Direktvermarktung, Innovation in Kooperation mit Forschungseinrichtungen sowie durch Unterstützung von Verarbeitung, Vermarktung, Datenerhebung und fachlicher Bildung.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Sachkosten
- Personalaufwendungen
- Beratungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Leasingraten
- Landkäufe
- Fahrzeuge (außer Spezialumbauten)
- Kosten vor Antragstellung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Niederlassung in Österreich
- Berufserfahrung in Fischerei oder entsprechende Ausbildung (Meister/Facharbeiter)
- Nachweis notwendiger Genehmigungen (Wasser-, Naturschutz-, Baurecht etc.)
- Mindestinvestitionssumme 4.000 € pro Vorhaben
- Einhaltung der Publizitätsbestimmungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- detaillierte Projektkostengliederung
- Geschäftsplan
- Auszug Firmenbuch
- Gesellschaftsvertrag/Gewerbeschein/Konzession
- Qualifikationsnachweis
- Genehmigungsunterlagen
- Fachgutachten
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Wirtschaftlichkeit
- Relevanz für Zielgruppe
Beschreibung
Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) fördert die nachhaltige Entwicklung des österreichischen Fischerei- und Aquakultursektors. Gefördert werden Investitionen in Binnenfischerei und Aquakultur, Hygienemaßnahmen, Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen sowie Innovationen in Kooperation mit Forschungseinrichtungen. Auch die Diversifizierung von Angeboten und die Direktvermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen stehen im Fokus. Zusätzliche Schwerpunkte bilden die Unterstützung der Verarbeitung und Qualitätssicherung sowie die Einrichtung von Datenerhebungen und fachlichen Fort- und Weiterbildungen. Anträge können bis 31. Dezember 2028 eingereicht werden – Projekte dürfen bis zu 36 Monate dauern und müssen in Österreich angesiedelt sein.
Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften und deren Zusammenschlüsse, ebenso Bildungseinrichtungen, Datenerheber:innen und Berater:innen. Voraussetzung ist eine einschlägige Berufserfahrung oder fachliche Qualifikation in der Fischerei bzw. Aquakultur sowie der Nachweis aller erforderlichen Genehmigungen (Wasser-, Naturschutz-, Baurecht etc.). Die Mindestinvestitionssumme beträgt 4.000 €, die Fördersätze reichen je nach Maßnahme von 30 % bis 80 %, maximal sind 75.000 € pro Betrieb und Förderzeitraum möglich. Anrechenbar sind Investitionskosten, Sach- und Personalaufwendungen sowie Beratungskosten. Projekte werden anhand von Innovationsgehalt, Nachhaltigkeitsaspekten, Wirtschaftlichkeit und Zielgruppenrelevanz bewertet. Die Abwicklung erfolgt über die Agrarmarkt Austria und die Landesförderstellen, die zugleich Auszahlung und Kontrolle übernehmen.
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