Zuschuss

EMFAF 2023-2027: Förderung nachhaltige Entwicklung der Fischerei

EU-kofinanzierte Förderung zur nachhaltigen Entwicklung des Fischerei- und Aquakultursektors in Österreich. Investitionen in Binnenfischerei, Aquakultur, Verarbeitung, Vermarktung, Datenerhebung, Ausbildung und Beratung werden gefördert. Anträge bis 31.12.2028 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2028
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: 75.000 €
Förderquote: 30% - 80%
Projektstart ab: 01.01.2021
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischerei- und Aquakultursektors in Österreich durch Investitionen in Fischereifahrzeuge und Fangtechnik, Hygienemaßnahmen, Klimaschutz- und Umweltinvestitionen, Diversifizierung und Direktvermarktung, Innovation in Kooperation mit Forschungseinrichtungen sowie durch Unterstützung von Verarbeitung, Vermarktung, Datenerhebung und fachlicher Bildung.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten
  • Sachkosten
  • Personalaufwendungen
  • Beratungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Leasingraten
  • Landkäufe
  • Fahrzeuge (außer Spezialumbauten)
  • Kosten vor Antragstellung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Niederlassung in Österreich
  • Berufserfahrung in Fischerei oder entsprechende Ausbildung (Meister/Facharbeiter)
  • Nachweis notwendiger Genehmigungen (Wasser-, Naturschutz-, Baurecht etc.)
  • Mindestinvestitionssumme 4.000 € pro Vorhaben
  • Einhaltung der Publizitätsbestimmungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. detaillierte Projektkostengliederung
  3. Geschäftsplan
  4. Auszug Firmenbuch
  5. Gesellschaftsvertrag/Gewerbeschein/Konzession
  6. Qualifikationsnachweis
  7. Genehmigungsunterlagen
  8. Fachgutachten

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Wirtschaftlichkeit
  • Relevanz für Zielgruppe

Beschreibung

Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) fördert die nachhaltige Entwicklung des österreichischen Fischerei- und Aquakultursektors. Gefördert werden Investitionen in Binnenfischerei und Aquakultur, Hygienemaßnahmen, Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen sowie Innovationen in Kooperation mit Forschungseinrichtungen. Auch die Diversifizierung von Angeboten und die Direktvermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen stehen im Fokus. Zusätzliche Schwerpunkte bilden die Unterstützung der Verarbeitung und Qualitätssicherung sowie die Einrichtung von Datenerhebungen und fachlichen Fort- und Weiterbildungen. Anträge können bis 31. Dezember 2028 eingereicht werden – Projekte dürfen bis zu 36 Monate dauern und müssen in Österreich angesiedelt sein.


Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften und deren Zusammenschlüsse, ebenso Bildungseinrichtungen, Datenerheber:innen und Berater:innen. Voraussetzung ist eine einschlägige Berufserfahrung oder fachliche Qualifikation in der Fischerei bzw. Aquakultur sowie der Nachweis aller erforderlichen Genehmigungen (Wasser-, Naturschutz-, Baurecht etc.). Die Mindestinvestitionssumme beträgt 4.000 €, die Fördersätze reichen je nach Maßnahme von 30 % bis 80 %, maximal sind 75.000 € pro Betrieb und Förderzeitraum möglich. Anrechenbar sind Investitionskosten, Sach- und Personalaufwendungen sowie Beratungskosten. Projekte werden anhand von Innovationsgehalt, Nachhaltigkeitsaspekten, Wirtschaftlichkeit und Zielgruppenrelevanz bewertet. Die Abwicklung erfolgt über die Agrarmarkt Austria und die Landesförderstellen, die zugleich Auszahlung und Kontrolle übernehmen.

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