Zuschuss

EMFAF 2023-2027: Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten

EU-kofinanzierte Förderung von Aquakultur und Humankapital in Österreich 2023–2027 mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Innovation. Anträge bis 31.12.2028 möglich.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Beratung Bildung Smart Cities & Regionen Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2028
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien
Unternehmensgröße: KMU und größer
Fördersumme: bis zu 700.000 € pro Betrieb
Förderquote: 30% - 100%
Projektstart ab: 01.01.2021
Projektdauer: max. 36 Monate

Förderziel

Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten und den Ausbau von Menschkapital in der Aquakultur sowie Binnenfischerei durch Investitionen, Innovation, Aus- & Weiterbildung, Vernetzung, Beratung, Daten- und Kontrolle.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Aquakulturanlagen
  • Sachkosten für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen
  • Personal- und Schulungskosten
  • Sachkosten für Beratungs- und Vernetzungsmaßnahmen
  • Kosten für Datenerhebung und Rückverfolgbarkeit

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Fahrzeuge (außer Spezialaufbauten)
  • Landkäufe
  • Lizenzgebühren
  • Steuern und Abgaben
  • Eigenleistungen
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstandort in Österreich
  • Qualifikationsnachweis: 5 Jahre Erfahrung oder Ausbildung in Fischerei/Aquakultur
  • Nachweis erforderlicher Genehmigungen (Wasserrecht, Naturschutz, Baurecht)
  • Mitgliedschaft bei Tiergesundheitsdienst oder Nachweis tierärztlicher Betreuung (Aquakultur)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Detaillierte Kostenaufstellung
  4. Betriebswirtschaftliches Gutachten (ab 50.000 €)
  5. Fischereiliches Fachgutachten (ab 350.000 € Investitionen)
  6. Genehmigungsnachweise
  7. Qualifikationsnachweise
  8. Ö-Cert Zertifikat
  9. Plausibilisierungsunterlagen

Bewertungskriterien

  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Klimaschutzmaßnahmen
  • Innovationsgehalt
  • Wirtschaftlichkeit
  • Regionale Wertschöpfung

Beschreibung

Die EU-kofinanzierte EMFAF-Initiative 2023–2027 unterstützt in Österreich nachhaltige Aquakulturtätigkeiten (Maßnahmenart 4) und den Ausbau von Humankapital in der Aquakultur sowie Binnenfischerei (Maßnahmenart 5). Förderungsberechtigt sind Unternehmen, Existenzgründer:innen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige und öffentliche Organisationen mit Betriebsstandort in einem der neun Bundesländer. Gefördert werden Investitionen in Aquakultur- und Binnenfischereianlagen, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Energieeffizienz, Diversifizierung und Direktvermarktung sowie Innovationen und technische Modernisierung. Zudem können Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Vernetzungs- und Beratungsleistungen unterstützt werden. Voraussetzung ist u. a. ein Nachweis von Berufserfahrung oder einschlägiger Ausbildung in Fischerei/Aquakultur, die Zugehörigkeit zu einem Tiergesundheitsdienst sowie die Vorlage notwendiger Genehmigungen. Die Förderquote reicht für Investitionen zwischen 30 % und 100 %, für Humankapital-Maßnahmen bis zu 100 %, bei Innovationen bis zu 80 %. Die Höchstförderung pro Betrieb beträgt 700.000 €, mit einer Projektdauer von maximal 36 Monaten. Anrechenbare Ausgaben umfassen Investitions- und Sachkosten für Umwelt- und Klimaschutz, Personal- und Schulungskosten sowie Ausgaben für Beratung, Vernetzung, Datenerhebung und Rückverfolgbarkeit. Fahrzeuge, Landkäufe, Lizenzgebühren, Steuern, Eigenleistungen sowie Rechts- und Steuerberatung sind ausgeschlossen.

Anträge können laufend bis zum 31.12.2028 eingereicht werden, mit Förderzusage und Projektbeginn ab 01.01.2021. Die Abwicklung erfolgt durch die jeweils zuständigen Landesstellen und die Agrarmarkt Austria, die Auszahlungen im Rahmen eines Auswahlverfahrens nach bundesweiten Kriterien vornehmen. Begleitend werden Verwaltungskontrollen, Vor-Ort-Prüfungen und Ex-post-Kontrollen durchgeführt. Alle zuwendungsrelevanten Unterlagen sind zehn Jahre lang aufzubewahren. Einmal bewilligte Förderzusagen sind an die Einhaltung von Publizitätsverpflichtungen zu knüpfen. Die Sonderrichtlinie enthält sämtliche rechtlichen Grundlagen, Fördervoraussetzungen und Ablaufregelungen; ergänzende Informationen stehen auf den Webseiten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Verfügung.

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