EMFAF 2023-2027: Verarbeitung und Vermarktung
EU-kofinanzierte Förderung von Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen in Österreich. Anträge laufend möglich, Genehmigung bis 31.12.2028.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen zur Ressourceneffizienz, Umweltentlastung, Klimaschutz, Hygiene, Tierwohl sowie von Innovationen und Vermarktungsmaßnahmen in der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Geräte, Maschinen, Gebäude
- Kosten zur Energieeffizienz und Umstellung auf erneuerbare Energien
- Ausgaben für Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen
- Entwicklung neuer Produkte und Verfahren (Innovation)
- Sach- und Personalaufwand für Vermarktungskampagnen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten für Fahrzeugkäufe
- Laufende Betriebskosten ohne Investitionscharakter
- Vorhabenkosten vor Antragstellung (außer Planung bis 6 Monate)
- Land- und Immobilienkäufe
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebssitz in Österreich
- Gewerbeberechtigung oder Betriebsbewilligung für Fischerei- und Aquakulturverarbeitung
- Nachweis fachlicher Qualifikation (5 Jahre Berufserfahrung oder entsprechende Ausbildung)
- Vorliegen aller erforderlichen wasser- und umweltrechtlichen Genehmigungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Detaillierte Kostenaufstellung
- Bankgarantie (ab 250.000 € Investitionskosten)
- Betriebswirtschaftliches Gutachten (ab 350.000 € Investitionskosten)
- Nachweis fachlicher Qualifikation
- Gewerbe- oder Betriebsbewilligung
- Genehmigungen (Wasserrecht, Baurecht, Umwelt)
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Wirtschaftlichkeit
Beschreibung
Das EU-kofinanzierte EMFAF-Programm 2023–2027 fördert Investitionen zur Stärkung der Ressourceneffizienz und Wettbewerbsfähigkeit verarbeitender und vermarktender Unternehmen der Fischerei und Aquakultur in ganz Österreich. Bis zu 50 % Zuschuss werden gewährt, beispielsweise für Geräte, Maschinen, Anlagen und Gebäude sowie für Maßnahmen zur Energieeffizienz und Umstellung auf erneuerbare Energien. Hygienestandards, Arbeitsschutz und Tierwohl stehen im Fokus, ebenso Innovationen bei Produkten, Verfahren, Technologien und EDV-Systemen. Verarbeitende Betriebe können darüber hinaus Investitionen in die Verarbeitung von Neben- und Bioerzeugnissen fördern lassen, um Abfallmengen zu reduzieren und neue Wertschöpfungsketten zu erschließen. Die Förderung richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Bio-Produzent:innen mit gültiger Gewerbeberechtigung, Betriebssitz in Österreich und fachlicher Qualifikation (mindestens fünf Jahre Berufserfahrung oder entsprechende Ausbildung). Die Förderquote beträgt 30 %–50 % der anrechenbaren Investitionskosten, die Mindestinvestition liegt bei 10.000 € und die Antragstellung ist laufend möglich. Genehmigungen sind bis 31.12.2028 zu erteilen. Die Projektdauer beträgt maximal 36 Monate, wobei eine Behaltedauer von fünf Jahren ab Abschlusszahlung einzuhalten ist.
Zusätzlich fördert das Programm Vermarktungsmaßnahmen mit bis zu 50 % Zuschuss, etwa Kommunikationskampagnen, Markterschließung, Gründung von Erzeugerorganisationen und Zertifizierungen. Informationsmaterial und Kampagnen müssen die Herkunft und Nachhaltigkeitskriterien transparent darstellen. Investitionskosten für spezielle Fahrzeugaufbauten sowie Sach- und Personalaufwand werden anteilig bezuschusst. Auswahlkriterien wie Innovationsgehalt, Nachhaltigkeitsaspekte und Wirtschaftlichkeit bestimmen die Vergabe, Fachgutachten und Bankgarantien sind ab bestimmten Investitionsschwellen erforderlich. Die Abwicklung erfolgt in Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft mit den jeweiligen Landesbehörden und der Agrarmarkt Austria. Detaillierte Antrags- und Abrechnungsunterlagen können bei den zuständigen Stellen der Länder eingesehen werden.
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