Energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe
Förderung der thermischen Behandlung biogener Abfälle und Substitution fossiler Brennstoffe durch biogene Sekundärbrennstoffe. Anträge bis 31.12.2050 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden die thermische Behandlung von Abfällen biogenen Ursprungs und die Substitution fossiler Brennstoffe durch Sekundärbrennstoffe mit biogenem Anteil.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Anlagen zur thermischen Behandlung biogener Roh- und Reststoffe
- Investitionskosten für Substitution fossiler Brennstoffe durch biogene Reststoffe
- Planungs- und Montagekosten
- Kosten für technische Nebeneinrichtungen
- Kosten für Rohstofflager und -aufbereitung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und Konfessionsgemeinschaften
- Antragstellung vor erster rechtsverbindlicher Bestellung, Lieferung oder Baubeginn
- Standort des Projekts in Österreich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- technische Beschreibung der Maßnahme
- Wirtschaftlichkeitsrechnung
- Angebote und Kostenvoranschläge
- Bescheide für den Bau und Betrieb der Anlage
- Bericht des Kreditinstituts
Bewertungskriterien
- Umwelt- und Klimaschutzwirkung
- Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
- Technischer Reifegrad der Anlage
Beschreibung
Die Förderung zur energetischen Nutzung biogener Roh- und Reststoffe unterstützt Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und Konfessionsgemeinschaften in ganz Österreich dabei, Abfälle und Reststoffe biogenen Ursprungs thermisch aufzubereiten und fossile Brennstoffe durch biogene Sekundärbrennstoffe zu substituieren. Gefördert werden sowohl die Investitionskosten für Anlagen zur Verbrennung und Kraft-Wärme-Kopplung als auch für technische Nebeneinrichtungen, Rohstofflager und Aufbereitungssysteme. Planung, Montage und Montageleistungen sind ebenfalls erstattungsfähig. Ziel ist eine spürbare Reduktion von CO₂-Emissionen und Luftschadstoffen sowie eine Steigerung der Energieeffizienz und des Klimaschutzbeitrags kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Antragsberechtigt sind alle Projekte mit Standort in Österreich; die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, Lieferung oder Baubeginn erfolgen. Förderanträge können bis 31. Dezember 2050 eingereicht werden.
Für eine vollständige Einreichung sind technische Beschreibungen der geplanten Anlage, Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Angebote und Kostenvoranschläge, Baugenehmigungen sowie ein Bericht des Kreditinstituts erforderlich. Die Beurteilung erfolgt anhand der Umwelt- und Klimaschutzwirkung, der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme und des technischen Reifegrads. Die Abwicklung erfolgt online über das KPC-Portal „Meine Förderung“. Nach positiver Prüfung durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH und der anschließenden Genehmigung durch die zuständige Bundesministerin bzw. den zuständigen Bundesminister wird ein rechtsgültiger Fördervertrag angeboten. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt gemäß vertraglich festgelegter Termine; Endabrechnungsunterlagen müssen spätestens sechs Monate nach Fertigstellung eingereicht werden.