Zuschuss

Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur

Förderung zur energetischen Sanierung von Schulen und schulisch genutzten Einrichtungen in finanzschwachen Kommunen Schleswig-Holsteins. Zuschuss bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2015
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Förderquote: 90%
Projektstart ab: 01.07.2015

Förderziel

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Investitionen in die energetische Sanierung und Optimierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur. Gefördert werden Maßnahmen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft einschließlich Schulwohnheimen sowie schulisch genutzten Sport- und Schwimmhallen. Auch Ersatzbauten werden gefördert, wenn eine Sanierung unwirtschaftlich ist.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Windenergieanlagen
  • Photovoltaikanlagen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Das zu sanierende Gebäude muss bei Beginn des Investitionsvorhabens mindestens 10 Jahre alt sein.
  • Die Kommune muss als finanzschwach eingestuft sein (Konsolidierungshilfekommunen oder Fehlbetragszuweisungen).
  • Nachweis eines öffentlichen Bedarfs für die zu fördernde Schule über die Zweckbindungsfrist.
  • Nachweis eines langfristig bestehenden Bedarfs.
  • Baubeginn nach dem 30.06.2015.
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Beschreibung

Mit dem Ziel, die Energieeffizienz und den Klimaschutz im Bildungswesen voranzutreiben, fördert das Land Schleswig-Holstein die energetische Sanierung und Optimierung schulischer Einrichtungen. Antragsberechtigt sind finanzschwache Kommunen, Städte und Kreise, die in öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Förderzentren, Schulwohnheimen sowie schulisch genutzten Sport- und Schwimmhallen investieren möchten. Auch Ersatzneubauten werden bei unwirtschaftlicher Sanierungsoption berücksichtigt. Die Fördermittel – als nicht rückzahlbarer Zuschuss – decken bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab und zielen auf eine dauerhafte Reduzierung der Betriebskosten sowie die nachhaltige Modernisierung der Infrastruktur ab. Thematisch verankert ist die Förderung in den Bereichen Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur & Städtebau sowie Klimaschutz.

Voraussetzungen für eine Zuwendung sind unter anderem ein nachgewiesener langfristiger öffentlich-rechtlicher Bedarf, ein Baubeginn ab dem 1. Juli 2015 sowie ein Gebäudebestand von mindestens zehn Jahren zu Projektbeginn. Zudem müssen die Maßnahmen mindestens die Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllen und dürfen nicht bereits durch andere Förderprogramme finanziert sein. Windenergie- und Photovoltaikanlagen gelten ebenso als nicht förderfähige Investitionen. Die Antragstellung kann jederzeit bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein erfolgen, die als zentrale Förderbank des Landes den gesamten Prozess von der Beratung bis zur Auszahlung begleitet. So können Kommunen kontinuierlich innovative Vorhaben realisieren und von der attraktiven Förderquote profitieren.

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