Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Bundesweite Zuschüsse von 50 % für Energieaudits und ‑beratungen nach DIN EN 16247 oder DIN V 18599 sowie Contracting-Orientierungsberatung. Anträge jederzeit vor Maßnahmenbeginn online möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung professioneller Energieberatungen in Nichtwohngebäuden, Anlagen und Systemen zur systematischen Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes, Identifikation von Effizienzpotenzialen sowie Vorbereitung von Contracting-Modellen, um Energieeinsparungen zu erzielen.
Förderfähige Ausgaben
- Beraterhonorar
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtsfähigkeit des Antragstellers
- Beratungsobjekt und Antragsteller in Deutschland
- Zulassung des Energieberaters
- Hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutrale Beratung
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antrag im BAFA-Portal
- Vollmacht für Energieberater
Beschreibung
Das Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ unterstützt bundesweit professionelle Energieaudits und -beratungen nach DIN EN 16247 beziehungsweise DIN V 18599 sowie Contracting-Orientierungsberatungen und vergibt dafür einen Zuschuss in Höhe von 50 %. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften, soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Kultureinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen sowie freiberuflich Tätige mit Sitz in Deutschland. Ziel ist die systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes in Nichtwohngebäuden, Anlagen und Systemen, um Effizienzpotenziale zu identifizieren, Verbrauchswerte zu optimieren und Grundlagen für nachhaltige Contracting-Modelle zu schaffen.
Gefördert wird das Honorar für zugelassene Energieberater:innen mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten und einer maximalen Fördersumme von 5.000 € je Beratung. Antragstellung und Einreichung des Verwendungsnachweises erfolgen online über das BAFA-Portal vor Beginn der Beratung. Voraussetzungen sind die Rechtsfähigkeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin, hersteller- und produktneutrale Beratung sowie die Einhaltung der Regelung, dass keine Kombinationsförderung aus Bundesprogrammen über 90 % der Ausgaben erfolgt. Die förderfähigen Ausgaben beschränken sich auf das Beraterhonorar. Mit diesem Angebot erhalten Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Träger fundierte Entscheidungsgrundlagen für zukunftsweisende Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutz.