Energieeffiziente Rettungsorganisationen
Gefördert werden gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Einrichtungen von Rettungsorganisationen in Österreich. Anträge von 01.01.2025 bis 31.12.2050 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Einrichtungen von Rettungsorganisationen in Österreich.
Förderfähige Ausgaben
- Thermische Gebäudesanierung
- Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung
- Energiesparmaßnahmen (Beleuchtung, Lüftung, Wärmerückgewinnung)
- Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung
- Planung und Montage
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, Lieferung oder Baubeginn
- Anerkennung als Rettungsorganisation (ausgenommen Feuerwehren)
- Bericht des Kreditinstituts bei Investitionsvolumen über 500.000 €
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Datenblatt
- Bericht des Kreditinstituts bei Investitionsvolumen über 500.000 €
- Weitere Unterlagen gemäß Informationsblatt
Beschreibung
In ganz Österreich unterstützt diese Förderung gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen, die den Endenergieverbrauch in Einrichtungen von Rettungsorganisationen nachhaltig reduzieren. Anspruchsberechtigt sind anerkannte Rettungsorganisationen – ausgenommen Feuerwehren – sowie natürliche und juristische Personen, in deren Gebäuden Hilfs- und Rettungseinrichtungen (z. B. Bergrettung, Wasserrettung) angesiedelt sind. Schwerpunkte liegen auf Energieeffizienz & Erneuerbaren Energien sowie Energieeffizienz & Klimaschutz. Gefördert werden u. a. thermische Gebäudesanierungen, der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme (Fernwärme, Wärmepumpe, Holzheizung), Energiesparmaßnahmen bei Beleuchtung und Lüftung inklusive Wärmerückgewinnung sowie energieeffiziente Kühlung. Als förderfähige Kosten zählen neben der Anlage selbst auch Planung und Montage. Der Zuschuss ermöglicht damit einen maßgeblichen Schritt hin zu ressourcenschonenden Rettungsinfrastrukturen.
Voraussetzung für die Antragstellung ist die Einreichung vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, Lieferung oder Baubeginn. Anerkennung als Rettungsorganisation sowie – bei einem Investitionsvolumen über 500.000 € – ein Bericht des Kreditinstituts sind ebenso verpflichtend wie das vollständig ausgefüllte Datenblatt und gegebenenfalls ergänzende Unterlagen laut Informationsblatt. Anträge können im Onlineportal der Kommunalkredit Public Consulting GmbH von 01.01.2025 bis 31.12.2050 gestellt werden. Nach Prüfung durch die Expert:innen der KPC erfolgt die Vergabeempfehlung durch die zuständige Kommission. Dieses Förderangebot richtet sich an alle, die in Rettungsstätten aktiv einen Beitrag zu Energieeinsparung und Klimaschutz leisten möchten.