Energieeffiziente Senioren- und Pflegeheime
Förderung von Maßnahmen zur Energieeffizienz und klimafreundlicher Heizung in stationären Senioren- und Pflegeheimen in Österreich. Anträge laufend bis 31.12.2050 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs von Senioren- und Pflegeheimen, welche als stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen eingestuft sind. Zu den Maßnahmen zählen thermische Gebäudesanierung, Optimierung der Wärme-, Dampf-, Brauchwasser- und Kälteversorgung, Beleuchtungsoptimierung sowie Installation klimafreundlicher Heizsysteme.
Förderfähige Ausgaben
- Planungs- und Projektierungskosten
- Kosten für thermische Gebäudesanierung (Dämmung, Fenster, Türen)
- Investitionsmehrkosten für Energiesparmaßnahmen (Pumpen, MSR, Beleuchtung, Lifte)
- Kosten für Klimatisierung und Kälte (Free Cooling, Kältemaschinen)
- Kosten für Installation klimafreundlicher Heizungen (Wärmepumpen, Holzheizungen, Wärmeübergabestationen)
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Zubauten zur Erweiterung der Bettenkapazität
- Mobilitätsmaßnahmen
- Anschaffung medizinischer Geräte
- Personal-Eigenleistungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Überwiegende Nutzung als Senioren- und Pflegeheim (≥50 % der Fläche)
- Mindestinvestitionssumme 300.000 €
- Thermische Gebäudesanierung nur an Gebäuden älter als 15 Jahre
- Erzielung mindestens 30 % Energieeinsparung (gegenüber Bestand)
- Projekteinreichung vor erster rechtsverbindlicher Bestellung oder Baubeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung mit Energie- und Stoffbilanzen
- Detailierte Kostenaufstellung und Angebote
- Energieausweise vor und nach Renovierung
- Technisches Datenblatt Energieeffiziente Gesundheitseinrichtungen
- Technisches Datenblatt Energiesparmaßnahmen
- Technisches Datenblatt Klimatisierung und Kühlung
- Leuchtenaufstellung LED
- Bericht des Kreditinstituts (bei Investitionen > 500 000 €)
- Bestätigung über Ökostrombezug
Bewertungskriterien
- Nachweisbare Energieeinsparung
- Gesamtenergiekonzept und technische Machbarkeit
- Klimaschutzwirkung
- Budgeteffizienz und Investitionsvolumen
Beschreibung
Dieses Förderprogramm unterstützt bundesweit Betreiber:innen stationärer Einrichtungen der Langzeitpflege dabei, den Energieverbrauch maßgeblich zu senken und auf klimafreundliche Heizungssysteme umzustellen. Gefördert werden thermische Sanierungen bestehender Gebäude, Maßnahmen zur Optimierung der Wärme-, Dampf-, Brauchwasser- und Kälteversorgung sowie Modernisierungen der Beleuchtung auf LED-Systeme. Ebenso werden Free-Cooling-Systeme und steckerfertige Kühl- und Gefriergeräte berücksichtigt. Ergänzend ist bei gleichzeitigem Vollzug einer thermischen Sanierung die Errichtung klimafreundlicher Heizungen – etwa Wärmepumpen, Holzzentralheizungen oder der Anschluss an hocheffiziente Nah-/Fernwärmenetze – förderfähig. Antragstellung ist fortlaufend bis zum 31. Dezember 2050 möglich; der Projektbeginn kann ab dem 1. Januar 2025 erfolgen.
Antragsberechtigt sind gewerblich oder gemeinnützig tätige Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden, die Gebäude mit mindestens 50 % Langzeitpflege-Nutzung betreiben oder besitzen. Eine Mindestinvestition von 300 000 € und eine erzielte Energieeinsparung von mindestens 30 % gegenüber dem Ist-Zustand sind Voraussetzung, ebenso der Einreichungstermin vor erster rechtsverbindlicher Bestellung oder Baubeginn. Förderquote: 50 % bei öffentlichen Pflegeplätzen, andernfalls 30 % bis 50 % der förderfähigen Mehrkosten; max. Fördersumme 6 Mio. € pro Projekt. Die bewertenden Kriterien umfassen nachweisbare Energieeinsparung, ein schlüssiges Gesamtenergiekonzept, Klimaschutzwirkung und Budgeteffizienz. Die Projektdauer ist auf 36 Monate ausgelegt, die Abwicklung erfolgt über die Kommunalkredit Public Consulting GmbH.