Energieeffiziente Sportanlagen
Gefördert werden gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Sportstätten in ganz Österreich. Anträge sind im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2050 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Reduktion des Endenergieverbrauchs in Sportstätten durch thermische Sanierung, energieeffiziente Heizungs-, Lüftungs-, Beleuchtungs- und Kühltechnik sowie die daraus resultierende Verringerung von CO₂-Emissionen und weiteren Umwelteinflüssen.
Förderfähige Ausgaben
- Thermische Gebäudesanierung
- Umstellung auf energieeffiziente Heizung
- Energiesparmaßnahmen (Beleuchtung, Lüftung, Wärmerückgewinnung)
- Maßnahmen für energieeffiziente Kühlung
- Planungs- und Montagekosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gebäude ausschließlich oder überwiegend für sportliche Betätigung
- Antrag vor erster rechtsverbindlicher Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung oder vor Baubeginn
- Projektstandort in Österreich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- vollständig ausgefülltes Datenblatt
- Bericht des Kreditinstituts bei Investitionsvolumen > 500.000 €
- weitere Unterlagen laut Informationsblatt
Beschreibung
Die bundesweite Umweltförderung für energieeffiziente Sportanlagen ermöglicht Privatpersonen, Vereinen, Interessensverbänden, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen die Umsetzung gebäudebezogener Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Sportstätten. Im Zentrum stehen thermische Sanierungen sowie der Einsatz hocheffizienter Heizungs-, Lüftungs-, Beleuchtungs- und Kühltechnik, um den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen nachhaltig zu reduzieren. Förderfähig sind dabei Sporthallen, Sportplätze und spezialisierte Sportanlagen, deren Hauptzweck in körperlicher Aktivität, Wettkampf und Training liegt. Die Anträge müssen vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, Lieferung oder Baubeginn eingereicht werden und können im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2050 gestellt werden. Voraussetzung ist ein Projektstandort in Österreich und eine überwiegend sportliche Nutzung des Gebäudes.
Zu den erstattungsfähigen Ausgaben zählen umfassende oder einzelne Maßnahmen der thermischen Sanierung, die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme (z. B. Fernwärme, Wärmepumpe, Holzheizung), Energiesparmaßnahmen bei Beleuchtung, Lüftung und Wärmerückgewinnung sowie effiziente Kühltechnik. Auch Planungs- und Montagekosten werden anerkannt. Für den Förderantrag sind ein vollständig ausgefülltes Datenblatt, bei Investitionsvolumina über 500.000 € ein Bericht des Kreditinstituts sowie weitere Unterlagen gemäß Informationsblatt erforderlich. Die komplette Antragseinreichung erfolgt online über das Service-Portal der Kommunalkredit Public Consulting GmbH. Interessierte Projektträger:innen werden dazu angehalten, die Unterlagen rechtzeitig vorzubereiten, um einen reibungslosen Ablauf im Förderverfahren sicherzustellen und den klimarelevanten Nutzen ihrer Sporteinrichtung zu maximieren.