EnergieFonds - Landesverbürgtes Nachrangkapital für kommunale Energieversorgungsunternehmen
Landesverbürgtes Nachrangkapital für kommunale Energieversorgungsunternehmen in Hessen zur teilweisen Finanzierung von Investitionen für die Energie- und Wärmewende. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung von Investitionsmaßnahmen in Hessen, die einen Beitrag zur Umsetzung der Energie- und Wärmewende leisten, durch landesverbürgtes Nachrangkapital zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals kommunaler Energieversorgungsunternehmen.
Förderfähige Ausgaben
- Wärmeversorgungsinfrastruktur
- Infrastruktur für molekulare Energieträger
- Energiespeicher
- Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien
- Investitionen in Stromnetzinfrastruktur und Versorgungssicherheitsanlagen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fristgerechte Einreichung vollständiger Antragsunterlagen
- Projektplanung durch Sachverständigen
- Bonität: max. 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit 0,17 % (S&P-Äquivalent BBB oder besser)
- Positiver Beschluss der Kommunalparlamente (mindestens 50,01 % Zustimmung)
- Maßnahmen dürfen noch nicht vertraglich zugesagt sein
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Merkblatt EnergieFonds - Landesverbürgtes Nachrangkapital
- Antragsformular mit Checkliste
- Vorlage Beschluss Kommunalparlamente
- Selbsterklärung/Prüfraster Unternehmen in Schwierigkeiten
- Anlage Selbsterklärung Sanktionen gegen Russland
- Projektplanung (Sachverständigengutachten)
- Bonitätsnachweis
- Kommunalparlamentsbeschluss
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Energie- und Wärmewende
- Wirtschaftlichkeit und Plausibilität der Projektplanung
- Bonität des Unternehmens
- Beschlusslage der Kommunalparlamente
Beschreibung
Der EnergieFonds – Landesverbürgtes Nachrangkapital unterstützt kommunale Energieversorgungsunternehmen in Hessen bei der teilweisen Finanzierung zukunftsweisender Investitionen zur Energie- und Wärmewende. Über nachrangig ausgestaltete Darlehen mit Landesbürgschaft werden bis zu 30 % der Gesamtinvestitionskosten übernommen, maximal jedoch 100 Mio. € je Unternehmen. Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Wärmeversorgungsinfrastruktur, Infrastruktur für molekulare Energieträger, Energiespeicher, Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie Stromnetzinfrastruktur und Anlagen zur Versorgungssicherheit. Die Antragsberechtigung richtet sich an Unternehmen mit mehrheitlich kommunaler Trägerschaft in Hessen; in Ausnahmefällen sind auch Vorhaben von Gesellschaften mit überwiegend hessischem Versorgungsgebiet förderfähig. Antragstellung ist jederzeit möglich, da fortlaufend bewilligt wird.
Voraussetzung für die Gewährung sind eine durch Sachverständige geprüfte Projektplanung, eine Bonität mit maximal 0,17 % Ausfallwahrscheinlichkeit (S&P-Äquivalent BBB oder besser) und ein positiver Beschluss der Kommunalparlamente mit mindestens 50,01 % Zustimmung. Ferner dürfen die Investitionsvorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vertraglich zugesagt sein und die Konzernmutter muss eine Schuldbeitrittserklärung abgeben. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre mit marktgerechtem Festzinssatz; tilgungsfreie Jahre sind in begründeten Fällen möglich, Auszahlung und Tilgung erfolgen innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen übernimmt im Auftrag des Landes die Bewilligung und Begleitung der Finanzierungsverträge. Die Höhe der Zuwendung und die endgültige Einbindung in den Bürgschaftsrahmen werden durch die zuständigen Ministerien entschieden.
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