Energiegemeinschaften 2025
Förderung zur Weiterentwicklung bestehender Energiegemeinschaften in Wien mit bis zu 50 % Zuschuss auf Beratungsleistungen und technische Implementierungen. Einreichung von 20.01.2026 bis 16.07.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Weiterentwicklung bestehender, aktiver Energiegemeinschaften gemäß § 16a ElWOG 2010, § 79 EAG und § 16b ElWOG 2010 in Wien durch Maßnahmen zur sozialen Innovation, Digitalisierung, Automatisierung und Flexibilisierung des Energiebezugs.
Förderfähige Ausgaben
- Beratungskosten
- Anschaffung von Hard- und Software
- Kommunikations- und Workshopkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Erzeugungsanlagen
- Laufende Softwarelizenzen
- Personaleigenleistungen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Genossenschaften
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bestehende, aktive Energiegemeinschaft gemäß § 16a ElWOG 2010, § 79 EAG oder § 16b ElWOG 2010
- Erreichung der Mindest-Teilnehmer:innenzahl (5 für gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, 10 für lokale EEG, 20 für regionale EEG/BEG)
- Bereitschaft zur Aufnahme neuer Teilnehmer:innen im Tätigkeitsgebiet
- Transparente Informations- und Preisgestaltung gemäß den Handlungsempfehlungen der Koordinationsstelle Energiegemeinschaften
- Erfüllung von mindestens zwei sozialen oder zwei technologischen Innovationskriterien je Schwerpunkt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Leitfaden Energiegemeinschaften 2025
Bewertungskriterien
- Eingangsdatum des Antrags
- Erfüllung der spezifischen Anforderungen der Ausschreibungsschwerpunkte
- Verfügbarkeit der Budgetmittel
Beschreibung
Das Programm „Energiegemeinschaften 2025“ fördert die Weiterentwicklung bereits aktiver Energiegemeinschaften in Wien gemäß § 16a ElWOG 2010, § 79 EAG und § 16b ElWOG 2010. Gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Privatpersonen können bis zu 50 % der Beratungskosten, der Anschaffung von Hard- und Software sowie der Kommunikations- und Workshopkosten beantragen. Dabei stehen zwei Förderschwerpunkte im Mittelpunkt: die soziale Innovation durch Gewinnung neuer Teilnehmer:innen-Gruppen, Diversifizierung der Mitgliederstruktur sowie Bewusstseinsbildung; und die technologische Innovation mittels Digitalisierung, Automatisierung, Prognosefähigkeit und Steuerung von Erzeugung, Verbrauch und Speicher. Förderungsfähig sind Maßnahmen bis zu 10.000 € netto im Schwerpunkt 1 sowie bis zu 20.000 € netto im Schwerpunkt 2. Eine Mindestteilnehmer:innenzahl von fünf Zählpunkten für gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, zehn für lokale und zwanzig für regionale Energiegemeinschaften oder Bürgerenergiegemeinschaften ist Voraussetzung.
Der Einreichzeitraum läuft von 20.01.2026 bis 16.07.2026, 12 Uhr. Die Antragsbeurteilung erfolgt nach Eingang, sofern die spezifischen Innovationskriterien (jeweils zwei soziale oder technologische Merkmale) und formalen Anforderungen erfüllt sind. Nach positiver Prüfung durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH und Genehmigung durch das Präsidium des Klima- und Energiefonds werden Förderverträge abgeschlossen. Die Projektdauer beträgt 18 Monate, mit zusätzlicher Frist von sechs Monaten für Endabrechnung und Endbericht. Projekte müssen transparente Informations- und Preisgestaltung sicherstellen sowie die Bereitschaft zur Aufnahme neuer Teilnehmer:innen dokumentieren. Die Auszahlung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss nach Vorlage der vollständigen Endabrechnung inklusive anonymisierter Betriebsdaten. Dieses Förderinstrument trägt zur Flexibilisierung des Strombezugs, zur Einbeziehung bisher weniger repräsentierter Gruppen und zur Steigerung von Effizienz und Versorgungssicherheit bei.
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