Zuschuss

Energiesparen im Haushalt: Beratung und Gerätetausch

Förderung für armutsbetroffene Haushalte in Österreich zur bedarfsorientierten Energiesparberatung und kostenlosem Austausch ineffizienter Elektrogroßgeräte. Anträge ab 23.02.2023 bis zur Ausschöpfung des Budgets möglich.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
23.02. - 28.02.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit), Wien
Förderquote: 100%
Projektstart ab: 23.02.2023

Förderziel

Förderung von bedarfsorientierten Energiesparberatungen für armutsbetroffene Haushalte und dem Austausch ineffizienter Elektrogroßgeräte zur langfristigen Senkung des Energieverbrauchs und Abbau von Energiearmut.

Förderfähige Ausgaben

  • Beratungskosten
  • Gerätekosten
  • Lieferung
  • Montage
  • Einschulung
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Büro- und Unterhaltungselektronik
  • Beleuchtung
  • Kleingeräte (z.B. Staubsauger, Heizlüfter, Toaster)
  • Thermen und Boiler
  • Reparaturen
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Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Österreich
  • Nachweis über Befreiung von ORF-Gebühren, Heizkostenzuschuss, Sozialhilfe/Ausgleichszulage oder Wohnbeihilfe
  • Antragstellung über beauftragte Sozialberatungsstellen der Caritas oder Volkshilfe

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausweiskopie
  2. Angaben zu Antragsteller:in
  3. Nachweis des Hauptwohnsitzes
  4. Kontaktdaten
  5. Nachweis der Anspruchsberechtigung

Beschreibung

Das Programm „Energiesparen im Haushalt: Beratung und Gerätetausch“ fördert armutsbetroffene Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Österreich (bundesweit sowie Wien) durch bedarfsorientierte Energiesparberatungen und den kostenlosen Austausch ineffizienter Elektrogroßgeräte. Ziel ist die nachhaltige Senkung des Energieverbrauchs, die Stärkung von Klimaschutzmaßnahmen und der Abbau von Energiearmut in einkommensschwachen Haushalten. Die Förderung erfolgt als 100 % Zuschuss für Beratungskosten und Geräteaustausch und wird vom Klima- und Energiefonds in Kooperation mit beauftragten Sozialberatungsstellen der Caritas und Volkshilfe abgewickelt. Teilnehmende erhalten eine umfassende Analyse ihrer Verbrauchssituation, Empfehlungen zu Lüftungs- und Heizgewohnheiten sowie eine gezielte Empfehlung zum Austausch von Kühlschrank, Tiefkühler, Kühl-Gefrier-Kombination, Geschirrspüler, Waschmaschine oder E-Herd/Backofen.

Zur Antragstellung ist der Nachweis einer Befreiung von ORF-Gebühren, eines Heizkostenzuschusses, Bezugs von Sozialhilfe/Ausgleichszulage oder Wohnbeihilfe erforderlich. Der Prozess gliedert sich in eine Erstberatung zur Anspruchsprüfung, eine vor Ort stattfindende Energiesparberatung durch qualifizierte Energieberater:innen und die Geräteempfehlung, gefolgt vom formellen Antrag über die Sozialberatungsstellen. Gefördert werden neben Beratung und Anfahrt auch Lieferung, Montage, Einschulung und fachgerechte Entsorgung des Altgeräts. Ausgeschlossen sind kleine Haushalts- und Unterhaltungselektronik, Beleuchtung, Thermen/Boiler, Reparaturen sowie Neuausstattungen bei Umzug. Erforderliche Unterlagen sind Ausweiskopie, Meldezettel, Kontaktdaten und Nachweise der Anspruchsberechtigung. Anträge können ab dem 23. 02. 2023 bis zur Ausschöpfung des Budgets bzw. längstens bis 28. 02. 2026 laufend gestellt werden.

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