Energiesparen in Betrieben / Effiziente Energienutzung
Förderung für Energieeffizienzmaßnahmen in Betrieben in Oberösterreich, inkl. Wärmerückgewinnung und Kälte-/Lüftungsanlagen. Anträge bis zum 31.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung soll für Unternehmen einen Anreiz schaffen, um gezielt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Umstellung auf hocheffiziente Technologien zu setzen.
Förderfähige Ausgaben
- Effiziente Energienutzung
- Erdgas Kraft-Wärme-Kopplung
- Wärmerückgewinnung bei Kälte- und Lüftungsanlagen
- Energiesparmaßnahmen in Betrieben
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen in der Landwirtschaft
- Maßnahmen im Wohnbau
- Eigenbauanlagen und Prototypen
- Gebrauchte Anlagen und wesentliche gebraucht erworbene Anlagenteile
- Contractingfinanzierte Maßnahmen von Contracting-Nehmern
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nicht bereits durch andere Förderungssysteme (Landwirtschaft oder Wohnbau) erfasst
- Alle notwendigen Genehmigungen vorliegen
- Positives Fördervotum der Kommunalkredit Public Consulting GmbH
- Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich sowie der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
- Kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Zusammenstellung über den Online-Antrag des Bundes
- Alle erforderlichen behördlichen Genehmigungs- und Bewilligungsbescheide
Bewertungskriterien
- Anreizeffekt gemäß AGVO
- Vorliegen aller technischen Bestimmungen und Grenzwerte
- Positive Beurteilung durch Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Beschreibung
Das Förderprogramm „Energiesparen in Betrieben / Effiziente Energienutzung“ der Oö. Landesregierung unterstützt Unternehmen und Organisationen in Oberösterreich dabei, gezielt Energieeffizienzpotenziale zu heben und auf hocheffiziente Technologien umzustellen. Gefördert werden Maßnahmen wie die effiziente Energienutzung, Erdgas-Kraft-Wärme-Kopplung, Wärmerückgewinnung bei Kälte- und Lüftungsanlagen sowie allgemeine Energiesparmaßnahmen in Betrieben. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, darunter Gewerbebetriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden, sofern sie nicht bereits über andere Fördersysteme (Landwirtschaft oder Wohnbau) abgedeckt sind. Mit diesem Anreiz sollen nicht nur Betriebskosten gesenkt, sondern auch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss mit einer Förderquote zwischen 25 % und 55 %, abhängig von der Unternehmensgröße und dem KMU-Zuschlag. Voraussetzung für die Bewilligung ist ein positives Fördervotum der Kommunalkredit Public Consulting GmbH, das Vorliegen aller behördlichen Genehmigungen sowie die volle Anerkennung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich. Ausgeschlossen sind Maßnahmen in der Landwirtschaft, im Wohnbau, Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagenteile. Anträge können vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026 eingereicht werden und erfordern die Zusammenstellung des Online-Antrags des Bundes sowie sämtlicher behördlicher Bewilligungen. Die Auswahl basiert auf dem Anreizeffekt, technischen Kriterien und der fachlichen Bewertung. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht nicht, wodurch die Fördersumme im Rahmen verfügbarer Mittel vergeben wird.