Energiesparmaßnahmen und erneuerbare Energieträger
Das Land Vorarlberg gewährt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen Top-Up-Zuschuss von 30 % der Bundesförderung im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI), maximal € 10.000,-, für Energiespar- und Erneuerbare-Energieträger-Projekte. Anträge laufen fortlaufend über die Kommunalkredit Public Consulting GmbH.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Klein- und Mittelunternehmen in Vorarlberg bei Investitionen in Energiesparmaßnahmen und erneuerbare Energieträger durch einen Top-Up-Zuschuss auf die Bundesförderung im Inland (UFI), um die Energieautonomie und Klimaschutzziele des Landes zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Biomasse-Mikronetze
- Energiesparmaßnahmen in Betrieben
- Klimatisierung und Kühlung für Betriebe
- Fernwärmeanschlüsse, Holzheizungen, Wärmepumpen
- Thermische Solaranlagen
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektstandort in Vorarlberg
- Antragstellung über Kommunalkredit Public Consulting GmbH
- Voraussetzung: Bundesförderung im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI)
Beschreibung
Das Programm unterstützt Klein- und Mittelunternehmen mit Sitz oder Projektstandort in Vorarlberg bei Investitionen in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energieträger. Durch einen Top-Up-Zuschuss von 30 % auf die bereits bewilligte Bundesförderung im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI) können Förderwerber:innen zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu € 10.000 pro Projekt in Anspruch nehmen. Ziel des Angebots ist die Förderung der lokalen Energieautonomie sowie die Erreichung übergeordneter Klimaschutzziele des Landes. Die Abwicklung erfolgt fortlaufend über die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, wodurch die Prüfung der Landesförderung automatisch im Zuge der Bundesbeantragung erfolgt und Doppeleinreichungen vermieden werden.
Förderfähig sind ein breites Spektrum innovativer Technologien und Maßnahmen, darunter Biomasse-Mikronetze, Energiesparmaßnahmen in Betrieben, Klimatisierung und Kühlung, Fernwärmeanschlüsse, Holzheizungen, Wärmepumpen sowie thermische Solaranlagen, thermische Gebäudesanierungen und Wärmerückgewinnung. Die Förderquote von 30 % bezieht sich jeweils auf die im UFI-Verfahren anerkannten förderfähigen Kosten. Einreichungsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen jeder Rechtsform, die die technischen und formalen Voraussetzungen der Bundesrichtlinien erfüllen. Interessierte Unternehmer:innen erhalten alle relevanten Informationen und Antragsunterlagen in den Informationsblättern der Umweltförderung im Inland sowie auf den einschlägigen Portalen der Kommunalkredit Public Consulting GmbH. Dieses Angebot bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, Energie- und Klimaschutzinvestitionen kosteneffizient umzusetzen und langfristig Betriebskosten zu senken.
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