Energiesperren-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie
Soforthilfe für Haushalte in Brandenburg: Zuschuss zur Verhinderung oder Beendigung drohender Energiesperren aufgrund von Preissteigerungen. Anträge jederzeit elektronisch beim LASV möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Haushalten in Brandenburg, die aufgrund der aktuellen Preissteigerungen auf den Energiemärkten in finanzielle Not geraten sind, um drohende oder bereits vollzogene Energiesperren zu verhindern bzw. zu beenden.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten zur Verhinderung oder Beendigung von Energiesperren
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erstwohnsitz im Land Brandenburg
- Sperrandrohung für den registrierten Erstwohnsitz durch den Energieversorger
- Haushaltsnettoeinkommen unter den festgelegten Einkommensgrenzen (22.600 € für das erste erwachsene Mitglied, 11.300 € für jedes weitere ab 14 Jahren, 6.800 € für Kinder unter 14 Jahren)
Beschreibung
Energiesperren-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie richtet sich an Haushalte im Land Brandenburg und gewährt einen einmaligen Zuschuss, um drohende oder bereits vollzogene Energiesperren infolge aktueller Preissteigerungen auf den Energiemärkten zu verhindern oder zu beenden. Die Maßnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) wird durch das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) umgesetzt und steht als fortlaufendes Programm zur Verfügung. 100 % der Ausgaben, die zur Abwendung der Versorgungssperre notwendig sind, werden übernommen – die Höhe der Förderung entspricht dabei exakt dem erforderlichen Betrag je Versorgungsvertrag und Zählerstelle. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das LASV-Portal, eine Frist ist nicht gesetzt.
Gefördert werden natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Brandenburg, deren Haushaltsnettoeinkommen festgelegte Grenzen nicht überschreitet (22 600 € für das erste erwachsene Mitglied, 11 300 € für jedes weitere ab 14 Jahren, 6 800 € für Kinder unter 14 Jahren) und die eine schriftliche Sperrandrohung ihres Energieversorgers vorweisen können. Die Unterstützung wendet sich ausdrücklich an private Haushalte in sozialer und gesundheitlicher Notlage. Durch einfache Anforderungen und eine digitale Antragsstrecke verspricht die Richtlinie schnelle Hilfe für Betroffene und leistet einen Beitrag zur Sicherung der Grundversorgung in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten.
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