Zuschuss

Ensembleförderung

Nordrhein-westfälische freie professionelle Musikensembles können jährlich 20.000 € bis 100.000 € zur Professionalisierung ihrer künstlerischen Arbeit beantragen. Anträge sind jeweils bis zum 28. Februar möglich.

Kultur Musik

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: 20.000 € bis 100.000 € jährlich
Projektstart ab: 01.09.2024
Projektdauer: 36

Förderziel

Förderung von freien professionellen Musikensembles in Nordrhein-Westfalen zur Professionalisierung ihrer künstlerischen Arbeit, Erprobung neuer innovativer Formate und Schärfung ihres künstlerischen Profils.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektbezogene Ausgaben (Musiker-, Dirigenten- und Solistenhonorare, KSK, GEMA, Mietkosten)
  • Allgemeine Ausgaben für Planung, Organisation, Probenräume, Verwaltung, Werbung, Akquise, Öffentlichkeitsarbeit und künstlerische Leitung

Antragsberechtigt

  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Nordrhein-Westfalen seit mindestens zwei Jahren
  • Mindestens drei Ensemblemitglieder
  • Überwiegende Projektdurchführung in Nordrhein-Westfalen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Konzeptbeschreibung (ca. fünf Seiten)
  3. Konzertplanung
  4. Aufstellung der Stammbesetzung und Nachweis des Gründungszeitpunkts
  5. Aussagekräftige Materialien mit Internet-Links zu Audio-/Videoproben

Bewertungskriterien

  • Künstlerische Qualität und Innovationsgehalt
  • Machbarkeit und Professionalität der Planung
  • Potenzial zur Profilbildung des Ensembles
  • Präsentation und Wirkung in Nordrhein-Westfalen

Beschreibung

Freie professionelle Musikensembles mit mindestens drei Mitgliedern können in Nordrhein-Westfalen eine jährliche Förderung von 20.000 € bis zu 100.000 € beantragen, um ihre künstlerische Arbeit gezielt zu professionalisieren und innovative Formate zu erproben. Über einen Bewilligungszeitraum von bis zu 36 Monaten werden Projekt- und allgemeine Ausgaben unterstützt: Dazu zählen honorarpflichtige Leistungen von Musiker:innen, Dirigent:innen und Solist:innen sowie Kosten für Probenräume, Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit und künstlerische Leitung. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen der Ensembles nachhaltig zu verbessern, das künstlerische Profil zu schärfen und durch neue Formate ein breites Publikum in Nordrhein-Westfalen anzusprechen. Die Auswahl erfolgt durch ein fachkundiges Juryverfahren, das künstlerische Qualität, Innovationsgehalt, Professionalität der Planung sowie Wirkung im Land gleichermaßen bewertet.

Bewerbungsvoraussetzungen sind unter anderem ein seit mindestens zwei Jahren nachweisbarer Sitz in Nordrhein-Westfalen und die überwiegende Projektdurchführung im Bundesland. Anträge müssen jeweils bis zum 28. Februar eingereicht werden und können ab Projektbeginn 1. September gelten. Dem Antrag sind ein ausgefülltes Formblatt, eine etwa fünfseitige Konzeptbeschreibung, eine detaillierte Konzertplanung sowie ein Nachweis der Stammbesetzung und des Gründungszeitpunkts beizufügen. Zusätzlich sollten aussagekräftige Materialien mit Internet-Links zu Audio- und Videoproben eingereicht werden. Zur Finanzierung wird eine Eigenbeteiligung von mindestens zehn Prozent der Gesamtausgaben erwartet, während allgemeine Ausgaben 30 Prozent der zuwendungsfähigen Summe nicht überschreiten dürfen. Mit dem Förderangebot trägt das Land dazu bei, die Vielfalt der freien Szene zu stärken und Nordrhein-Westfalen als lebendigen Kulturraum weiter zu profilieren.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.