Zuschuss

Entfernungsbeihilfe

Teilweiser Kostenersatz für Fahrten und Mietkosten für arbeits- und lehrstellensuchende Personen, die auf einen nähergelegenen zumutbaren Arbeitsplatz nicht vermittelt werden können und eine entferntere Stelle annehmen.

Arbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Gewährung eines teilweisen Kostenersatzes für Fahrt- und Mietkosten, um die Aufnahme entfernterer Arbeits- oder Ausbildungsplätze zu fördern und so die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen.

Förderfähige Ausgaben

  • Fahrtkosten
  • Mietkosten für Unterkunft

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maximales Bruttoeinkommen darf nicht überschritten werden
  • Kein zumutbarer Arbeits- oder Ausbildungsplatz in Wohnortnähe
  • Einhaltung einer definierten Mindestentfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz

Beschreibung

Die Entfernungsbeihilfe unterstützt in ganz Österreich lebende Personen, die aktiv auf der Suche nach Arbeit oder einer Lehrstelle sind und aufgrund eines fehlenden zumutbaren Angebots in Wohnortnähe bereit sind, eine weiter entfernte Beschäftigung oder Ausbildung anzunehmen. Als Zuschuss erstattet sie anteilig Fahrtkosten und Mietaufwendungen, um finanzielle Hindernisse beim Antritt entfernterer Stellen zu reduzieren. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem festgelegten maximalen Bruttoeinkommen; eine Weitergewährung kann auch für bereits Beschäftigte möglich sein. Voraussetzung für den Erhalt dieser Leistung ist, dass kein zumutbarer Arbeitsplatz in Wohnortnähe zur Verfügung steht und eine definierte Mindestentfernung zwischen Wohnort und Arbeits- oder Ausbildungsstätte eingehalten wird.

Mit dieser Maßnahme verfolgt das Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) das Ziel, die Erwerbsbeteiligung zu steigern und die Arbeitslosigkeit zu senken, indem sie den Zugang zu entfernteren Beschäftigungsmöglichkeiten erleichtert. Förderfähige Ausgaben umfassen konkret Fahrtkosten für den täglichen Arbeitsweg sowie Mietkosten für eine notwendige Unterkunft am Beschäftigungsort. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch eine flexible und bedarfsgerechte Unterstützung gewährleistet wird. Die Entfernungsbeihilfe bietet somit eine wichtige finanzielle Entlastung für Arbeits- und Lehrstellensuchende und trägt zur nachhaltigen Integration in den österreichischen Arbeitsmarkt bei.

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