Zuschuss

Entgelterhöhungen für Pflege- und Betreuungspersonal; BGLD

Förderung zur Erhöhung der Entgelte von Pflege- und Betreuungspersonal im Burgenland für das Jahr 2026. Anträge bis 31.03.2026 möglich.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
10.12. - 31.03.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland
Fördersumme: 175,71 € brutto pro vollzeitäquivalentbeschäftigte Person, 14-mal jährlich
Projektstart ab: 01.01.2026
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Sicherstellung qualitativ hochwertiger Pflege- und Betreuungsleistungen im Burgenland durch gezielte Entgelterhöhungen für Pflege- und Betreuungspersonal und Angehörige der Sozialbetreuungsberufe, um Personalbedarf zu decken und Wertschätzung sowie Arbeitszufriedenheit zu steigern.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Tätigkeit im Burgenland als Krankenanstalt, Kuranstalt, stationäre/teilstationäre Pflegeeinrichtung oder Behindertenhilfe
  • Zweckgebundene Verwendung der Mittel für Entgelterhöhungen
  • Uns elbstständige Tätigkeit des Pflege- und Betreuungspersonals nach GuKG und der Sozialbetreuungsberufe im Jahr 2026

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Auflistung der Summe Vollzeitäquivalente und Köpfe gegliedert nach Berufsgruppen
  2. Unterfertigte Selbsterklärung zur widmungsgemäßen Verwendung der Mittel

Beschreibung

Die Initiative des Landes Burgenland unterstützt Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen bei der Erhöhung der Entgelte für Pflege- und Betreuungspersonal sowie Angehörige der Sozialbetreuungsberufe im Jahr 2026. Ziel ist es, durch eine zusätzliche Bruttozahlung von 175,71 € pro vollzeitäquivalentbeschäftigter Person (14-mal jährlich) eine spürbare Wertschätzung des Pflegeberufs zu erreichen, die Arbeitszufriedenheit zu steigern und den steigenden Personalbedarf angesichts der demografischen Entwicklung im Burgenland zu decken. Gefördert werden Krankenanstalten, Kuranstalten, teilstationäre und stationäre Lang- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Träger mobiler Pflege- und Betreuungsdienste sowie Organisationen der stationären und teilstationären Behindertenhilfe, sofern das Personal unselbstständig nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) sowie in Sozialbetreuungsberufen tätig ist.

Die Förderdauer umfasst 12 Monate mit quartalsweiser Akontozahlung ab dem ersten Quartal 2026. Voraussetzung ist eine zweckgebundene Verwendung der Mittel ausschließlich für Personalkosten und die Vorlage einer detaillierten Aufstellung der Vollzeitäquivalente und Köpfe nach Berufsgruppen sowie einer unterfertigten Selbsterklärung zur korrekten Mittelverwendung. Förderanträge können bis spätestens 31. März 2026 eingereicht werden. Eine rechtzeitige Antragstellung ist unerlässlich, um keine Verzögerungen in der Auszahlung zu riskieren. Diese Maßnahme stärkt die Qualität der Pflege- und Betreuungsleistungen im Burgenland und trägt zur langfristigen Sicherstellung eines attraktiven Arbeitsumfelds in sozialen und gesundheitlichen Diensten bei.

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