Zuschuss

Entschädigungsleistungen und Förderung von Präventionsmaßnahmen Wolf, Biber und Fischotter

Land Salzburg fördert freiwillige Entschädigungsleistungen und Präventionsmaßnahmen gegen Schäden durch Wolf, Biber und Fischotter in Salzburg. Anträge jederzeit möglich.

Umwelt-/Naturschutz Tierschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.06.2020
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Förderquote: 40% - 100%

Förderziel

Schutz der Arten Wolf, Biber und Fischotter durch freiwillige Entschädigungsleistungen zum Ausgleich wirtschaftlicher Belastungen und Förderung von Präventionsmaßnahmen zur Minderung bzw. Vermeidung von Schäden.

Förderfähige Ausgaben

  • Freiwillige Entschädigungszahlungen
  • Anschaffung von Zäunen und Herdenschutzhunden
  • Errichtung von Elektro- und Fixzäunen
  • Materialkosten für Schutzmaßnahmen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Folgekosten für Instandhaltung der Präventionsmaßnahmen
  • Laufende Personal- und Sachkosten
  • Tierarzt- und Futterkosten für Herdenschutzhunde

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Amtliche Feststellung des Schadensverursachers
  • Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach amtlicher Feststellung
  • Nachweis der Eigenleistung und Wirtschaftlichkeit
  • Angabe bereits erhaltener oder beantragter Förderungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular "Schadenersatz Beutegreifer"
  2. Antragsformular "Herdenschutzmaßnahmen"
  3. Antragsformular Präventivmaßnahmen Fischotter und Biber
  4. Amtliches Rissprotokoll
  5. Nachweis bereits erhaltener Fördermittel

Beschreibung

Das Programm Entschädigungsleistungen und Förderung von Präventionsmaßnahmen Wolf, Biber und Fischotter bietet in der Region Salzburg Tierhalter:innen, Landwirt:innen, Fischereibetriebe sowie weitere natürliche oder juristische Personen eine fortlaufende Unterstützung. Ziel ist der langfristige Schutz der wildlebenden Arten Wolf, Biber und Fischotter durch freiwillige Entschädigungszahlungen zum Ausgleich wirtschaftlicher Verluste und durch die Förderung gezielter Präventionsmaßnahmen. Anträge können jederzeit gestellt werden, die Förderquote reicht je nach Maßnahme von 40 % bis maximal 100 % der anrechenbaren Ausgaben.

Gefördert werden unter anderem Investitionen in wolfsabweisende Zäune, Elektro- und Fixzäune, Materialkosten für Schutzmaßnahmen sowie Herdenschutzhunde. Voraussetzung sind eine amtliche Feststellung des Schadverursachers, die Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach dieser Feststellung, der Nachweis einer wirtschaftlichen Eigenleistung sowie die Angabe bereits erhaltener oder beantragter Förderungen. Laufende Personal- und Instandhaltungskosten, Tierarzt- und Futterkosten sind ausgeschlossen. Erforderliche Unterlagen umfassen das Antragsformular „Schadenersatz Beutegreifer“, das Formular für Herdenschutzmaßnahmen, das Formular für Fischotter- und Biberschutz, ein amtliches Rissprotokoll sowie Nachweise über sonstige Förderungen. Durch dieses Angebot wird ein konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Tier im ländlichen Raum nachhaltig gestärkt.

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