Zuschuss

Entschädigungszahlungen für Schlachtung von persistent BVD-infizierten Rindern

Entschädigung für Tierhalter:innen in Wien zum Ausgleich finanzieller Verluste durch Schlachtung von persistent BVD-infizierten Rindern. Laufende Gültigkeit seit 29.11.2012.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
29.11.2012
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Fördersumme: 75 € bis 277,60 € pro Rind

Förderziel

Ausgleich des finanziellen Verlusts (niedrigerer Fleischwert) für Tierhalter:innen, die persistente BVD-infizierte Rinder innerhalb von 14 Tagen nach Infektionsnachweis schlachten müssen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schlachtung/Tötung der persistent infizierten Rinder innerhalb von 14 Tagen nach behördlicher Anordnung
  • Einhaltung der Bestimmungen der BVD-Verordnung

Beschreibung

Die Entschädigungszahlung für die Schlachtung von persistent BVD-infizierten Rindern in Wien unterstützt Tierhalter:innen bei der Minderung finanzieller Einbußen durch eine behördlich angeordnete Schlachtung betroffener Bestände. Seit dem 29. November 2012 besteht kontinuierlich die Möglichkeit, einen Zuschuss zu beantragen, der den geringeren Fleischwert von infizierten Tieren ausgleicht. Durch die Förderung im Bereich Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung sollen sowohl Tiergesundheit als auch Lebensmittelsicherheit gestärkt und die Stabilität landwirtschaftlicher Betriebe in der Stadtregion gewahrt werden. Die Zuwendung wird vom Landeshauptmann bewilligt und direkt an die berechtigten Tierhalter:innen ausgezahlt.

Gefördert werden Privatpersonen und Unternehmen, die persistente BVD-infizierte Rinder innerhalb von 14 Tagen nach Infektionsnachweis schlachten. Voraussetzung für den Erhalt der Zahlung ist die Einhaltung der Bestimmungen der BVD-Verordnung sowie die fristgerechte Schlachtung oder Tötung der infizierten Tiere. Die Entschädigungssätze liegen je nach Alter und Status des Rindes zwischen 75 € und 277,60 € pro Tier; für Zuchtrinder wird ein zusätzlicher Zuschlag gewährt. Da Anträge jederzeit möglich sind, können Wiener Tierhalter:innen flexibel und zeitnah finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen. Ziel der Maßnahme ist es, Tierhalter:innen vor existenziellen Verlusten zu schützen und gleichzeitig den Tier- und Warenverkehr in der Region abzusichern.

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