Entschädigungszahlungen für Schlachtung von Reagenten nach der Rindergesundheits-Überwachungs-VO
Ausmerzungsentschädigung für Rinderhalter:innen in Wien nach Anordnung der Rindergesundheits-Überwachungs-VO. Antrag jederzeit möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Kompensation für Tierhalterinnen und Tierhalter zur Ausmerzung amtlich angeordneter IBR/IPV-, Bangseuche- oder Rinderleukose-Reagenten durch Schlachtung und Abgabe an Schlachtbetriebe.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Amtliche Anordnung der Ausmerzung von Tieren nach der Rindergesundheits-Überwachungs-VO
- Fristgerechte Abgabe und Schlachtung der betroffenen Tiere mit amtlicher Bestätigung
- Keine Einbringung der Tiere entgegen der Verordnung oder veterinärbehördlichen Einfuhr- und Binnenmarktverordnungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bestätigung der amtlichen Fleischuntersuchungstierärztin bzw. des amtlichen Fleischuntersuchungstierarztes
Beschreibung
In Wien steht eine fortlaufend verfügbare Zuschussförderung zur Verfügung, die Tierhalter:innen bei der Ausmerzung amtlich angeordneter Reagenten erleichtert. Die Entschädigungszahlungen orientieren sich an den Vorgaben der Rindergesundheits-Überwachungs-VO und zielen darauf ab, Rinderbestände zu sichern, indem IBR/IPV-, Bangseuche- oder Rinderleukose-Reagenten nach behördlicher Anordnung geschlachtet und an Schlachtbetriebe abgegeben werden. Die Höhe der Ausmerzentschädigung bemisst sich gemäß § 8 Abs. 3a TGG und Anhang G der Verordnung, abzüglich eines allfälligen Schlachterlöses. Ein Antrag kann von Unternehmen und Privatpersonen jederzeit eingereicht werden, wodurch eine zeitnahe Kompensation ohne Fristdruck gewährleistet wird. Die Umsetzung erfolgt auf Basis amtlicher Bescheide, die Ohrmarkennummern der betroffenen Tiere und eine Schlachtfrist von bis zu sechs Wochen beinhalten.
Die Förderung richtet sich speziell an Tierhalter:innen, deren Bestände unter die Ausmerzungsvorschriften fallen. Voraussetzung ist eine amtliche Anordnung nach der Rindergesundheits-Überwachungs-VO sowie die fristgerechte Abgabe und Schlachtung der betreffenden Tiere mit Bestätigung durch die amtliche Fleischuntersuchungstierärztin oder den amtlichen Fleischuntersuchungstierarzt. Eine Entschädigung entfällt, wenn Tiere entgegen Verordnung oder veterinärbehördlicher Einfuhr- und Binnenmarktverordnungen eingebracht wurden. Für die Beantragung ist neben dem behördlichen Ausmerzbefehl lediglich die Bestätigung der Fleischuntersuchung erforderlich. Dieser Zuschuss leistet einen wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Schutz der Tiergesundheit, zum Tierschutz und zur Sicherstellung eines reibungslosen Tier- und Warenverkehrs.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.