Zuschuss

Entwicklung digitaler Technologien

Entwicklung digitaler Technologien (2022–2026), anwendungsnahes BMWK-Programm zur Förderung von Verbundprojekten in digitalen Spitzentechnologien. Laufende Förderaufrufe über das easy-Online-System.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.06. - 30.06.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Förderquote: 50% - 100%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Das Förderprogramm „Entwicklung digitaler Technologien“ zielt auf den Ausbau und die Stärkung von Zukunftstechnologien, digitalen Innovationen sowie Infrastrukturen ab. Neben der Förderung von Schlüsseltechnologien wie Quanten-Computing, Künstlicher Intelligenz, Cybersicherheit, Distributed-Ledger-Technologien (Blockchain) und Robotik liegen weitere Schwerpunkte in der Entwicklung vertrauenswürdiger Identitätsmanagementlösungen, dem Ausbau von Kommunikationstechnologien (5G/6G) sowie der Erschließung von digitalen Zwillingen und Dateninfrastrukturen mit den resultierenden Services. Dabei sollen die Lösungen einen ganzheitlichen und nachhaltigen Charakter besitzen sowie Beiträge zum Umwelt- und Klimaschutz leisten.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Grundlagenforschung
  • Infrastrukturmaßnahmen
  • Neuentwicklung innerbetrieblicher Basiskomponenten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
  • Antragsberechtigung für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige Forschungseinrichtungen
  • Verbundvorhaben muss vorwettbewerblich und mit hohem Innovationspotenzial ausgerichtet sein
  • Projektarbeiten sind grundsätzlich in Deutschland durchzuführen
  • Übergreifende nationale, europäische und internationale Kooperationen sowie Wissens- und Technologietransfer
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektskizze
  2. Antrag über easy-Online
  3. Bekanntmachung und Anlagen (PDF)

Bewertungskriterien

  • Innovationspotenzial
  • Technologische Machbarkeit
  • Wirtschaftliche Umsetzbarkeit
  • Nutzen neuer Technologien und Anwendungen

Beschreibung

Das bundesweit angelegte Förderprogramm „Entwicklung digitaler Technologien“ (2022–2026) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bietet anwendungsnahe Zuschüsse für Verbundprojekte, die auf den Aufbau und die Stärkung digitaler Spitzentechnologien abzielen. Im Fokus stehen Quanten-Computing, Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Distributed-Ledger-Technologien (Blockchain) und Robotik sowie vertrauenswürdige Identitätsmanagementlösungen, fortschrittliche Kommunikationsnetze (5G/6G), digitale Zwillinge und Dateninfrastrukturen mit zugehörigen Dienstleistungen. Dabei werden ganzheitliche und nachhaltige Ansätze gefördert, die Umwelt- und Klimaschutzaspekte integrieren und die Wettbewerbsfähigkeit im deutschen sowie im europäischen Binnenmarkt nachhaltig stärken.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Forschungseinrichtungen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland, die im Verbund vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben durchführen. Die Projektdauer kann bis zu 36 Monate betragen; die Förderquote reicht von 50 % für Unternehmen bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Forschungseinrichtungen, mit Bonusunterstützung für KMU. Nicht förderfähig sind Grundlagenforschung, Infrastrukturmaßnahmen und innerbetriebliche Basiskomponenten-Neuentwicklungen. Förderentscheidungen basieren auf den Kriterien Innovationspotenzial, technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit sowie dem Nutzen neuer Technologien und Anwendungen. Wesentliche Voraussetzungen sind die Durchführung der Projektarbeiten in Deutschland, übergreifende Kooperationen einschließlich Wissens- und Technologietransfer sowie die vorrangige Nutzung der Ergebnisse in Deutschland, der Schweiz oder dem EWR. Förderaufrufe mit detaillierten Vorgaben sowie die Antragseinreichung erfolgen kontinuierlich über das elektronische easy-Online-System; eine Projektskizze sowie die offiziellen Bekanntmachungsunterlagen sind erforderlich.

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