Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL)
Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung und Erhaltung ländlicher Naturräume in Thüringen mit Mitteln aus ELER und EFRE. Zuschüsse von bis zu 100 % möglich. Wettbewerbsverfahren mit Skizze bis 01.09. jährlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Förderprogramm unterstützt Investitionen und Projekte zur Verbesserung der Ökosystemleistungen, Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen, Biotopverbund- und Artenschutzmaßnahmen sowie Sensibilisierungs- und Informationsprojekte im Freistaat Thüringen. Es trägt zur Steigerung der Biodiversität, Stärkung der Klimaresilienz und nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen bei.
Förderfähige Ausgaben
- Personalbezogene Ausgaben
- Gemeinkosten (15% Pauschale)
- Sach- und Investitionsausgaben
- Reisekosten
- Ausgaben für Grunderwerb und Landpacht
Nicht förderfähige Ausgaben
- Schuldzinsen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigung für natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Bei EFRE-Vorhaben sind natürliche Personen ausgeschlossen
- Vorhaben muss überwiegend naturschutzfachlichen Zielen dienen
- Keine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Maßnahmedurchführung
- Nachweis eines tatsächlichen Handlungsbedarfs
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Vorhabenskizze
- Vorhabensantragsformular
- Stellungnahmen der unteren Naturschutz-, Wasser-, Bau-, Forst- und Landwirtschaftsbehörden
Bewertungskriterien
- Naturschutzfachliches Projektziel
- Handlungsbedarf
- Eignung der Maßnahme
- Nachhaltigkeit
- Planumsetzung und landesweite Schwerpunktsetzung
- Klimarelevanz und Synergien
Beschreibung
Das Förderprogramm „Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL)“ des Freistaats Thüringen unterstützt Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen dabei, ländliche Naturräume fachgerecht zu erhalten und ökosystemare Leistungen zu stärken. Gefördert werden Investitionen und Projekte in Natura-2000-Gebieten sowie in Schutzgebieten mit besonderer Naturausstattung, darunter die Erarbeitung von Managementplänen, Wiederherstellungsmaßnahmen von Lebensräumen, Biotopverbund- und Artenschutzprojekte sowie die Anlage grüner Infrastrukturen. Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen zur Förderung des Umweltbewusstseins gehören ebenso zum Förderportfolio. Ziel ist die Steigerung der Biodiversität, die Stärkung der Klimaresilienz und eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen im Freistaat.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus ELER- und EFRE-Mitteln mit einer Förderquote von 80 % bis 100 %. Zuwendungsfähige Ausgaben umfassen personalbezogene sowie Sach- und Investitionskosten, Reisekosten, Gemeinkostenpauschalen (15 %), Landpacht und Grunderwerb. Nicht förderfähig sind Schuldzinsen. Die Projektdauer ist bis zum 31.12.2029 befristet. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (für EFRE-Vorhaben sind natürliche Personen ausgeschlossen). Die Bewertung erfolgt nach naturschutzfachlichen Zielen, Handlungsbedarf, Nachhaltigkeit, Umsetzbarkeit und Klimarelevanz. Das zweistufige Wettbewerbsverfahren verlangt eine Vorhabenskizze mit Finanzierungsplan bis zum 1. September jeden Jahres; nach positiver Auswahl erfolgt die elektronische Antragstellung im EFRE-Portal. Benötigte Unterlagen sind Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Vorhabenskizze, Antragsformular und Stellungnahmen der unteren Behörden. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF) vergibt die Mittel über die Thüringer Aufbaubank (TAB).
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