Darlehen

Entwicklungshilfekredit (Soft Loans)

Zweckgebundene Soft Loans mit attraktiven Konditionen für österreichische Exporteure in weniger entwickelte Märkte; Anträge bis 31.12.2040 möglich.

Unternehmensfinanzierung Außenwirtschaft Entwicklungszusammenarbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03. - 31.12.2040
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Österreich (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Förderziel

Zweckgebundener Kredit mit niedrigen Zinsen, langen Laufzeiten und tilgungsfreien Zeiten zur Förderung nachhaltiger Entwicklungsprojekte in ausgewählten Entwicklungsländern sowie zur Unterstützung österreichischer Unternehmen beim Export in strukturschwache Märkte.

Förderfähige Ausgaben

  • Lieferung von Waren
  • Erbringung von Dienstleistungen
  • Projektvorbereitung und Machbarkeitsstudien

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben ohne österreichischen Wertschöpfungsanteil
  • Projekte, die kommerziell tragfähig sind

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmenssitz in Österreich
  • Erfahrung in vergleichbaren Referenzprojekten ohne Soft Loan
  • Verfügung über fachbezogenes Know-how und qualifizierte Mitarbeiter in Österreich
  • Projekt ist kommerziell nicht tragfähig
  • Projekt dient nachhaltigen Entwicklungszielen des Empfängerlands
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Meldeformular Soft Loans
  2. Zustimmungserklärung
  3. Exportgarantie-Antragsformular (G1 und G3)
  4. Standardisierter Fragebogen bzw. vereinfachter Fragebogen für de-minimis-Projekte

Beschreibung

Die Entwicklungshilfekredit (Soft Loans) bietet österreichischen KMU eine einzigartige Möglichkeit, entwicklungspolitisch sinnvolle Projekte in weniger entwickelten Märkten zu realisieren. Diese zweckgebundenen Darlehen zeichnen sich durch niedrige Zinsen, lange Laufzeiten und tilgungsfreie Anfangsphasen aus. Sie richten sich speziell an Vorhaben in den Bereichen Gesundheit, Wasser, Bildung oder Katastrophenschutz, die kommerziell nicht tragfähig sind, aber einen nachhaltigen Beitrag zur lokalen Entwicklung leisten. Die Förderung unterstützt österreichische Exporteure dabei, in strukturschwachen Regionen Fuß zu fassen, und ist bundesweit bis zum 31.12.2040 verfügbar.

Gefördert werden Unternehmen mit festem Sitz in Österreich, die bereits vergleichbare Referenzprojekte ohne Soft Loan erfolgreich umgesetzt haben und über fachbezogenes Know-how sowie qualifizierte Mitarbeitende verfügen. Mindestens 50 % der Lieferungen und Leistungen müssen aus Österreich stammen, um den heimischen Wertschöpfungsanteil zu gewährleisten. Förderfähig sind Ausgaben für Warenlieferungen, Dienstleistungen sowie Projektvorbereitung und Machbarkeitsstudien; rein kommerziell tragfähige Vorhaben sowie Ausgaben ohne österreichischen Anteil sind ausgeschlossen. Für den Antrag benötigt werden unter anderem das Meldeformular, eine Zustimmungserklärung, die Exportgarantie-Antragsformulare G1 und G3 sowie ein standardisierter bzw. vereinfachter Fragebogen für de-minimis-Projekte. Expert:innen der Oesterreichischen Kontrollbank begleiten die Prozessschritte kompetent und sorgen für eine reibungslose Abwicklung.

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