Entwicklungspolitische Zusammenarbeit Hessen
Förderung von entwicklungspolitischen Auslands- und Inlandsprojekten in Hessen und in DAC-Ländern im Sinne der SDGs. Anträge über das digitale Portal bis zum 15.02. eines jeden Jahres bzw. bei Restmitteln bis 15.06.2026 (12.06.–19.06.2026) möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von entwicklungspolitischen Auslandsprojekten in Ländern der DAC-Liste sowie von Inlandsprojekten in Hessen, die zur Umsetzung der Sustainable Development Goals beitragen und globale Zusammenhänge vermitteln, um Lebensbedingungen im Globalen Süden zu verbessern und Bewusstsein in Hessen zu schaffen.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Personalkosten
- Reisekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten vor Antragstellung
- Eigenwerbung und Einwerbung von Spendengeldern
- Erwerb von Grundstücken
- Kreditkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Hessen
- steuerlich als gemeinnützig anerkannt zum Zeitpunkt der Antragstellung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- aussagekräftiger Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Projektbeschreibung
- Verwendungsnachweis (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis)
Bewertungskriterien
- Beitrag zum Förderziel
- Planung der Maßnahmen
- Zielgruppenorientierung und Breitenwirkung
- Besondere Förderwürdigkeit
- Erfolgskontrolle
Beschreibung
Die Förderinitiative „Entwicklungspolitische Zusammenarbeit Hessen“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum richtet sich an in Hessen ansässige, steuerlich als gemeinnützig anerkannte Nichtregierungsorganisationen. Ziel ist die Unterstützung partnerschaftlicher Projekte im Globalen Süden (Länder der OECD-DAC-Liste) und Inlandsprojekte in Hessen, die zur Umsetzung der Sustainable Development Goals beitragen. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen, zur Bekämpfung von Hunger und Armut, zur Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten sowie Bildungs-, Bewusstseins- und Global-Learning-Vorhaben. Besondere Bedeutung kommt der Kooperation mit Partnern aus Least Developed Countries, der Berücksichtigung vulnerabler Gruppen und innovativen Ansätzen mit Multiplikator:innen-Effekt zu. Auch entwicklungspolitische Inlandsprojekte, die in Hessen globale Zusammenhänge veranschaulichen und neue Zielgruppen (insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene) erreichen, sind förderfähig.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten) bei einer Projektdauer von bis zu 12 Monaten. Anträge können ausschließlich über das digitale Antragsportal der Innovationsförderung Hessen gestellt werden: 1. Frist bis 15. Februar, 2. Frist bis 15. Juni (für 2026 nur vom 12. bis 19. 06.). Ein aussagekräftiger Ausgaben- und Finanzierungsplan, eine detaillierte Projektbeschreibung sowie gegebenenfalls Verwendungsnachweise sind Bestandteil des Antrags. Die Auswahl erfolgt im wettbewerblichen Verfahren anhand von Kriterien wie Beitrag zum Förderziel, Maßnahmeplanung, Zielgruppenorientierung, besondere Förderwürdigkeit und Erfolgskontrolle. Mit der Förderzusage darf das Projekt beginnen; ein vorzeitiger Start ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.