Entwicklungsprogramm \"Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung\" – Nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen (VV EPLR EULLE)
Rheinland-Pfalz fördert nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen des EPLR EULLE mit Zuschüssen. Anträge sind vor Maßnahmebeginn und im Rahmen einzelner Förderaufrufe zu stellen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung nicht-flächen- und nicht-tierbezogener Maßnahmen im ländlichen Raum in Rheinland-Pfalz zur Stärkung von Umweltmaßnahmen, ländlicher Entwicklung, Landwirtschaft und Ernährung.
Förderfähige Ausgaben
- Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
- Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste
- Investitionen in materielle Vermögenswerte
- Wiederaufbau landwirtschaftlichen Produktionspotenzials
- Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfüllung der Projektauswahlkriterien zum Entwicklungsprogramm EULLE
- Umsetzung des Vorhabens in Rheinland-Pfalz
- Kein Vorhabensbeginn vor Antragstellung
- Gesamtkostenfinanzierung muss gesichert sein
- Nachweis administrativer, finanzieller und operativer Leistungsfähigkeit
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsschreiben
- Finanzierungsnachweis
- Nachweis der Leistungsfähigkeit
- Nachweis Projektauswahlkriterien
Beschreibung
Entwicklungsprogramm „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ – Nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen (VV EPLR EULLE) unterstützt in Rheinland-Pfalz die Umsetzung innovativer Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums. Gefördert werden umweltbezogene, agrarwirtschaftliche und ernährungsbezogene Vorhaben in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung sowie Städtebau & Stadterneuerung. Antragstellende wie Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen und Genossenschaften können nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen realisieren, um Umweltmaßnahmen zu stärken, Basisdienstleistungen auszubauen und regionale Wertschöpfungsketten zu fördern.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss für ein breites Spektrum förderfähiger Ausgaben: Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen, Beratungs- und Betriebsführungsdienste, Investitionen in materielle Vermögenswerte, Wiederaufbau landwirtschaftlichen Produktionspotenzials, Investitionen zur Einkommensdiversifizierung, Basisdienstleistungen und Dorferneuerung, Kooperation in operationellen Gruppen sowie LEADER-Management. Zuwendungsvoraussetzungen sind die Erfüllung der Projektauswahlkriterien zum EPLR EULLE, Maßnahmeschritte erst nach Bewilligung, gesicherte Gesamtfinanzierung, Nachweis administrativer, finanzieller und operativer Leistungsfähigkeit, Ausgabenzeitraum 01.01.2014 – 30.06.2025 und Einhaltung der Zweckbindungsfristen. Zur Antragstellung sind u. a. Antragsschreiben, Finanzierungsnachweis, Leistungsfähigkeitsnachweis und Projektauswahlnachweis einzureichen. Fristen richten sich nach den einzelnen Förderaufrufen; eine Einreichung vor Vorhabensbeginn ist zwingend.