Equity Growth
Haftungsgarantie für bestehende Fremdkapitalfinanzierungen von bis zu 80 % zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Anträge möglich von 01.03.2024 bis 30.06.2028.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit dem Equity Growth sollen Haftungen für bestehende Fremdkapitalfinanzierungen übernommen werden, um kleinen und mittleren Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft Anreize zur verstärkten Eigenkapitalbildung zu geben und ihren finanziellen Spielraum zu erweitern.
Förderfähige Ausgaben
- Bestehende Betriebsmittel- und Investitionskredite
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmensstandort in Österreich
- Mitgliedschaft in der WKÖ Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
- Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Antragstellers
- Aufrechter Pachtvertrag bei Pächter-/Betreiber-Konstellation
- Mindestens EUR 125.000 eingesetztes Eigenkapital
Bewertungskriterien
- Bonität und Kreditwürdigkeit
- Höhe des eingebrachten Eigenkapitals
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens
Beschreibung
Equity Growth stellt eine zielgerichtete Haftungsgarantie für bestehende Fremdkapitalfinanzierungen bereit, um die Eigenkapitalbasis von KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft nachhaltig zu stärken. Mit einer Sicherstellung von bis zu 80 % des Kreditvolumens und Haftungssummen zwischen 100.000 € und 750.000 € eröffnet das Programm finanzielle Spielräume und setzt starke Anreize für zusätzliche Eigenkapitaleinlagen. Die Laufzeit der Garantiezusage beträgt bis zu zehn Jahre, wobei laut Untergrenze der Haftung mindestens 125.000 € Eigenkapital eingebracht werden müssen. Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (OeHT) übernimmt im Auftrag des Bundesministeriums die Prüfung, Bewilligung und Risikoabsicherung und ergänzt so bestehende Finanzierungsstrukturen durch attraktive Konditionen und bundesgeförderte Zinssätze.
Förderberechtigt sind alle kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in Österreich, die der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich angehören oder eine Mitgliedschaft anstreben. Wesentliche Voraussetzungen umfassen die Kreditsach- und -persönlichkeitswürdigkeit, einen aufrechten Pachtvertrag bei Betreiber:innen- oder Pächter:innen-Szenarien sowie den Nachweis bereits investierten Eigenkapitals in Höhe von mindestens 125.000 €. Die Beurteilung erfolgt anhand von Bonität, Kreditwürdigkeit und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Vorhabens. Anträge können im Zeitraum vom 1. März 2024 bis zum 30. Juni 2028 über das OeHT-Kundenportal eingereicht werden. Dieses Förderinstrument eröffnet Touristiker:innen und Freizeitanbieter:innen eine langfristig abgesicherte Basis für unternehmerische Investitionen und Wachstumsvorhaben.
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