Zuschuss

Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)

Zuschuss für Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Kulturdenkmälern im Saarland. Förderquote bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 10 000 EUR je Maßnahme. Bagatellgrenze 500 EUR, Eigenanteil 25 %. Antrag vor Maßnahmebeginn beim Landesdenkmalamt.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Saarland
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: Maximal 10 000 EUR je Maßnahme
Förderquote: 10%

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern im Saarland nach den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes, einschließlich Erhaltungsmaßnahmen am historischen Baubestand, Wiederherstellung ehemals vorhandener Einzelelemente, Konservierung und Restaurierung architekturbezogener Kunst und beweglicher Ausstattung, Sicherung oberirdischer archäologischer Befunde, Regenerierung historischer Garten- und Parkanlagen sowie Durchführung von Bauaufnahmen, Dokumentationen und Gutachten.

Förderfähige Ausgaben

  • Erhaltungsmaßnahmen am historischen Baubestand
  • Wiederherstellung ehemals vorhandener Einzelelemente
  • Konservierung und Restaurierung architekturbezogener Kunst und beweglicher Ausstattung
  • Sicherung oberirdischer archäologischer Befunde und Wiederaufbau mit Originalsubstanz
  • Regenerierung historischer Garten- und Parkanlagen
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen, die ausschließlich der laufenden Unterhaltung dienen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentümerin bzw. Eigentümer eines Kulturdenkmals oder mit dessen Zustimmung Berechtigte
  • Denkmalrechtlich oder baurechtlich genehmigte Maßnahmen bzw. vorherige Abstimmung bei genehmigungsfreien Maßnahmen
  • Abnahme der Arbeiten durch das Landesdenkmalamt
  • Kulturdenkmal im Saarland oder überwiegende Aufbewahrung im Saarland bei beweglichen Denkmälern
  • Beginn der Maßnahme erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheids
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Zuwendungsantrag (je nach Träger)
  2. Denkmalrechtliche oder baurechtliche Genehmigung bzw. Bauschein
  3. Kostenvoranschläge und Angebote gegliedert nach Gewerken
  4. Maßnahmenkatalog mit Kostenermittlung
  5. Mittelanforderung sowie Verwendungsnachweis mit Sachbericht und Fotos
  6. Originalrechnungen nach Gewerken

Bewertungskriterien

  • Denkmalrechtliche Relevanz der Maßnahme
  • Fachliche Qualität und Nachhaltigkeit der Restaurierungsarbeiten
  • Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit der Kostenplanung
  • Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Beschreibung

Im Saarland existiert ein fortlaufendes Zuschussprogramm zur denkmalgerechten Erhaltung und Instandsetzung historischer Bauwerke, das vom Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) in Kooperation mit dem Landesdenkmalamt angeboten wird. Gefördert werden Eigentümer:innen und bevollmächtigte Personen, die ein nach dem Saarländischen Denkmalschutzgesetz geschütztes Kulturdenkmal im Saarland betreuen. Die Landeszuwendung deckt bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Kosten ab und ist auf maximal 10 000 € je Einzelmaßnahme begrenzt. Ein Antrag kann laufend, jedoch stets vor Maßnahmebeginn, eingereicht werden; die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und erfordert eine denkmal- bzw. baurechtliche Genehmigung oder Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt.

Zentrales Förderziel besteht in der Sicherung des historischen Baubestands und der Wiederherstellung ehemals vorhandener Einzelelemente. Förderfähig sind darüber hinaus Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten an architekturbezogener Kunst, die Sicherung oberirdischer archäologischer Befunde, die Kultivierung historischer Gartenanlagen sowie begleitende Bauaufnahmen, Dokumentationen und Gutachten. Reine Unterhaltungsmaßnahmen bleiben ausgeschlossen. Antragstellende haben neben dem vollständig ausgefüllten Zuwendungsantrag gewerkebezogene Kostenvoranschläge, Fotos zur Zustandsdokumentation, denkmalrechtliche Genehmigungen sowie Nachweise über Eigenmittel und Drittmittelzuwendungen vorzulegen. Bei Überschreitung von Haushaltsgrenzen sind zusätzlich Haushaltsunterlagen Bau einzureichen. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt wird empfohlen, um die Förderfähigkeit der einzelnen Positionen sicherzustellen und einen reibungslosen Projektablauf zu gewährleisten.

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