Zuschuss

Erhaltung von ehemaligen Landes-Tauernwegen

Förderung zur Erhaltung von ehemaligen Landes-Tauernwegen in Salzburg für touristische Nutzung durch Weggenossenschaften. Gültig seit 14.08.2013, Anträge jederzeit möglich.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
14.08.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Gefördert wird die Erhaltung der nun von Weggenossenschaften übernommenen ehemaligen Landes-Tauernwege zur touristischen Nutzung.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Genossenschaften

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Abgabe eines Förderantrags
  • Mitgliedschaft in einer der im Regierungsbeschluss taxativ angeführten Weggenossenschaften

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unterlagen gemäß Antragsformular

Beschreibung

Die Fördermaßnahme zur Erhaltung ehemaliger Landes-Tauernwege in Salzburg richtet sich gezielt an jene Weggenossenschaften, die im Regierungsbeschluss namentlich aufgeführt sind und die historischen Tauernrouten nun für touristische Zwecke betreuen. Seit dem Inkrafttreten des Salzburger Landesstraßengesetzes 1948 wurden die fünf ehemaligen Landes-Tauernwege nicht mehr als Landesstraßen geführt, wodurch deren öffentliche Bedeutung als Verkehrsachsen zwar zurückging, das touristische Potenzial jedoch weiter ungebrochen ist. Mit einem direkten Zuschuss für Personalkosten und Sachkosten unterstützt das Land Salzburg kontinuierlich die Instandhaltung, Ausschilderung und Pflege dieser traditionsreichen Routen. Förderanträge können jederzeit gestellt werden; maßgeblich ist die fristgerechte Einreichung aller Unterlagen gemäß Antragsformular und die Mitgliedschaft in der jeweiligen Weggenossenschaft.

Die Abwicklung erfolgt durch die Abteilung 6 – Infrastruktur und Verkehr im Amt der Salzburger Landesregierung, die über die förderfähigen Ausgaben und die Einhaltung der Förderrichtlinien wacht. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach positiver Antragsprüfung und Gültigkeit der eingereichten Dokumente. Als Rechtsgrundlage gelten der Beschluss der Salzburger Landesregierung vom 13. Januar 1956 sowie die Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg. Durch diese Finanzhilfe wird nicht nur die touristische Erschließung und Attraktivität der Tauernwege gewährleistet, sondern auch das kulturelle Erbe Salzburgs nachhaltig gesichert und weiterentwickelt.

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