Zuschuss

Erlebniswelt Wirtschaft – Eine Förderungsaktion in Kooperation mit Creative Industries Styria

Unternehmen in der Steiermark öffnen ihre Tore für die Öffentlichkeit: Fördermittel für Beratungs-, Kreativ- und Investitionsleistungen zur Gestaltung barrierefreier, sicherer und innovativer Erlebnistouren. Anträge bis 30.06.2027 möglich.

Beratung Unternehmensfinanzierung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03. - 30.06.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: Bis zu 30.000 € für Kreativleistungen und bis zu 40.000 € für Sach- und Investitionsleistungen
Förderquote: 50% für Kreativleistungen, 25% für Sach- und Investitionsleistungen
Projektstart ab: 01.03.2024

Förderziel

Ziel der Förderungsaktion ist es, steirische Unternehmen verschiedener Branchen und Betriebsgrößen zu unterstützen, ihre Produktionsstätten, Werkstätten und Technologien für ein breites Publikum erlebbar zu machen. Durch die Öffnung der Betriebe sollen Innovationen sichtbar, das Bewusstsein für technische und gesellschaftliche Entwicklungen gestärkt und das Interesse von Jugendlichen sowie potenziellen Fachkräften gefördert werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Beratungskosten für Konzeptentwicklung
  • Planungs- und Architekturleistungen
  • Konzeption und Umsetzung von Informations- und Präsentationsmedien
  • Sicherheitsausrüstung und -vorkehrungen
  • Schulungen für Tourguides
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Allgemeine Marketingmaßnahmen ohne Projektbezug
  • Leasing- oder Mietkaufkosten
  • Personalkosten
  • Shop-Errichtung
  • Parkplatzmarkierungen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort in der Steiermark
  • Qualitätskriterien der Creative Industries Styria für Erlebniswelt-Wirtschaft-Betriebe
  • Bereitschaft zur aktiven Teilnahme und Transparenz
  • Commitment zur Sicherheit der BesucherInnen
  • Mindestanzahl von 10 MitarbeiterInnen (Vollzeitäquivalente)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung mit Konzept
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. De-minimis-Erklärung
  4. Nachweis der Qualitätskriterien der CIS
  5. Bestätigung barrierefreier Planung (sofern bauliche Änderungen)

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des BesucherInnenprogramms
  • Nachvollziehbarkeit und Qualität des Konzepts
  • Sicherheits- und Barrierefreiheitskonzept
  • Relevanz für Zielgruppe und Bildungsaspekte

Beschreibung

Die Förderungsaktion „Erlebniswelt Wirtschaft“ in Kooperation mit der Creative Industries Styria unterstützt steirische Produktionsbetriebe, unternehmensbezogene Dienstleister:innen und Kreativunternehmen (ab 10 Vollzeitäquivalenten) dabei, ihre Produktionsstätten, Werkstätten und Technologien für ein breites Publikum erlebbar zu machen. Gefördert werden in der Konzeptphase Beratungs- und Planungsleistungen (50 % Zuschuss, max. 10 000 €) zur Entwicklung von Besucher:innenprogrammen und virtuellen Rundgängen. In der Umsetzungsphase sind Kreativleistungen (50 % Förderquote, bis zu 30 000 €) sowie Sach- und Investitionsausgaben (25 % Förderquote, bis zu 40 000 €) förderbar – etwa Sicherheits- und Barriereausrüstung, Informations- und Präsentationsmedien, Schulungen für Guides oder digitale Anwendungen. Unternehmen können zudem bereits realisierte Touren im Rahmen der Aktualisierung mit 33 % Zuschuss (bis 14 850 €) nachschärfen.

Die Aktion zielt darauf ab, Innovationen und technische Entwicklungen sichtbar zu machen, das Interesse von Jugendlichen und potenziellen Fachkräften zu wecken sowie den Dialog zwischen Wirtschaft, Bildung und Bevölkerung zu fördern. Voraussetzung ist der Standort in der Steiermark, die Erfüllung der Qualitätskriterien der CIS sowie das Bekenntnis zu Transparenz und Sicherheit. Die Förderwerber:innen erklären im De-minimis-Nachweis, dass sie innerhalb von drei Jahren die Bagatellgrenze von 300 000 € nicht überschreiten. Anträge können bis zum 30. 06. 2027 über das Online-Portal der SFG (ID Austria) eingereicht werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Projektabschluss gegen Nachweis der förderfähigen Kosten und Erfüllung baulicher sowie organisatorischer Voraussetzungen (u. a. barrierefreies Bauen gemäß ÖNORM B 1600/1601). Diese Maßnahme stärkt den Wirtschaftsstandort Steiermark, schafft Transparenz und fördert nachhaltige Fachkräftebindung.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.