Erlebniswelt Wirtschaft
Förderung von Beratungs-, Konzept- und Kreativkosten sowie von Sachleistungen und Investitionen, um Produktionsbetriebe als "Gläserne Fabrik" der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Gültig bis 30.06.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Beratungs-, Konzept- und Kreativkosten sowie von Sachleistungen und Investitionen mit dem Ziel, Betriebe der Öffentlichkeit als Erlebniswelt Wirtschaft zugänglich zu machen („Gläserne Fabrik").
Förderfähige Ausgaben
- Beratungskosten
- Konzeptkosten
- Kreativkosten
- Sachleistungen
- Investitionen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmen müssen die Vision des Projektes mittragen
- aktive Mitwirkung auf der Internetplattform durch laufend angebotene Erlebnistouren
- Teilnahme an Treffen zum Erfahrungsaustausch
Beschreibung
Die „Erlebniswelt Wirtschaft“ in der Steiermark unterstützt kleine und mittlere Produktions- und Dienstleistungsunternehmen bei der Umsetzung von innovativen Besuchskonzepten als „Gläserne Fabrik“. Gefördert werden Beratungs-, Konzept- und Kreativkosten ebenso wie Sachleistungen und Investitionen, damit Unternehmen ihre betrieblichen Abläufe und Technologien transparent für die Öffentlichkeit erlebbar machen können. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen die Projektvision teilen, auf der Internetplattform laufend Erlebnistouren anbieten und aktiv an Erfahrungsaustauschen teilnehmen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen mit Sitz in der Steiermark. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und kann bis Ende Juni 2027 für alle anrechenbaren Kosten beantragt werden. Einreichungen erfolgen elektronisch über das SFG-Portal.
Mit dem Förderprogramm sollen attraktive, interaktive Unternehmensbesichtigungen etabliert werden, die Besucher:innen einen direkten Einblick in moderne Produktionsprozesse bieten und den Know-how-Transfer zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft fördern. Unternehmen erhalten finanzielle Unterstützung für externe Expert:innen und kreative Projektumsetzungen sowie für Investitionen, die den barrierefreien Zugang und die mediale Aufbereitung der Touren ermöglichen. Ziel ist es, die regionale Wertschöpfung zu stärken und das Bewusstsein für industrielle Innovationen in der Bevölkerung zu fördern. Die Abteilung 12 der Steiermärkischen Landesregierung – Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung – koordiniert das Programm in enger Zusammenarbeit mit der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG) und stellt eine rechtskonforme Abwicklung sicher.
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