Ermäßigung des Elternbeitrages für die Schulische Tagesbetreuung
Die Stadt Villach gewährt einkommensabhängige Ermäßigungen der Kosten für die schulische Tagesbetreuung. Antragstellung jederzeit möglich, Unterlagen können innerhalb eines Monats nachgereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ermäßigung der schulischen Tagesbetreuungskosten für Familien mit geringerem Einkommen in Villach.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Villach
- Nachweis der sozialen Bedürftigkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einkommensteuerbescheid des Vorjahres
- Wochengeld
- Kinderbetreuungsgeld (Gebietskrankenkasse)
- Familienzuschuss (Amt der Ktn. Landesregierung)
- Arbeitslosengeld
- Notstandshilfe
- Sozialhilfe und Mindestsicherung
- Erhaltene Unterhaltszahlungen von geschiedenen/r Ehegatten/in
- Erhaltene Unterhaltszahlungen von Waisenpensionszahlungen für Kinder
- Unterhaltszahlungen, die verpflichtend an geschiedene Ehegatten oder Kinder geleistet wurden
- Im Einkommensteuerbescheid anerkannte Ausgaben gemäß § 34 und § 35 EStG
- Die festgesetzte Einkommenssteuer
Beschreibung
Das Förderangebot „Ermäßigung des Elternbeitrages für die schulische Tagesbetreuung“ richtet sich an Familien mit geringem Haushaltseinkommen in der Region Kärnten, insbesondere in der Stadt Villach. In den Themenfeldern Kinder und Jugendliche, Soziales sowie Arbeit & Soziales stellt die Abteilung Bildung der Stadt Villach einen einkommensabhängigen Zuschuss bereit, der die Kosten für schulische Nachmittagsbetreuung und Hortbesuche verringert. Der Zuschuss wird unbefristet gewährt und an jährlich neu festzusetzende Einkommensrichtlinien angepasst. Eine Antragstellung ist durch Privatpersonen jederzeit möglich; fehlende Nachweise können innerhalb eines Monats nachgereicht werden, bevor der Antrag als zurückgezogen gilt.
Interessierte Eltern und Erziehungsberechtigte mit Hauptwohnsitz in Villach müssen soziale Bedürftigkeit nachweisen und folgende Unterlagen einreichen: den Einkommensteuerbescheid des Vorjahres, Nachweise zu Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienzuschuss sowie Bescheide über Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe oder Mindestsicherung. Zusätzlich sind Informationen zu erhaltenen Unterhaltszahlungen und anerkannte Ausgaben gemäß §§ 34 und 35 EStG erforderlich. Nach Prüfung aller Dokumente durch die Stadt Villach erfolgt die Bewilligung in Form einer Kostenreduktion. Dieses fortlaufende Förderangebot erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und trägt zu chancengerechter Betreuung von Schulkindern bei.
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