Zuschuss

Ermessensausgaben im Bereich freiwilliges Engagement und Beteiligung

Ermessensausgaben zur Unterstützung und Förderung von freiwilligem Engagement und Beteiligung in Vorarlberg. Anträge können jederzeit bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg

Förderziel

Das Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung will im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements vernetzen und inspirieren, weiterbilden und qualifizieren, wertschätzen und anerkennen, aufzeigen und unterstützen. Hier werden Ermessensausgaben zur Unterstützung und Förderung von Aktivitäten im Bereich freiwilliges Engagement und Beteiligung vergeben.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Allgemeine Förderrichtlinien des Landes Vorarlberg
  • Innovative Aktivitäten im Bereich freiwilliges Engagement und Beteiligung mit Ziel Selbstorganisation, Ermächtigung und Nachhaltigkeit
  • Genaue Abstimmung mit dem Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung

Beschreibung

Im Bundesland Vorarlberg setzt das Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung auf gezielte Ermessensausgaben in Form von Zuschüssen, um freiwilliges Engagement und partizipative Prozesse zu stärken. Thematische Schwerpunkte liegen auf gesellschaftlichem Zusammenhalt, Demokratiebildung, Aus- und Weiterbildung sowie arbeit- und sozialpolitischen Fragestellungen. Mit dem Förderangebot sollen Projektideen unterstützt werden, die Vernetzung, Qualifizierung und Inspiration von Engagierten vorantreiben. Individuelle Bildungsmaßnahmen, Workshops und lokale Initiativen werden ebenso gefördert wie Anerkennungsprogramme, die das ehrenamtliche Engagement in Gemeinden und Organisationen sichtbar machen. Damit schafft die Initiative einen Rahmen, in dem nachhaltige Beteiligungsstrukturen und selbstorganisierte Aktionsformen auf lokaler Ebene wachsen können.

Förderberechtigt sind Interessenverbände, gemeinnützige Vereine, Initiativen, öffentliche Einrichtungen sowie Privatpersonen, die in Vorarlberg bürgerschaftliches Engagement praktizieren oder Projekte realisieren. Grundvoraussetzung ist die Einhaltung der Allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Vorarlberg sowie eine enge Abstimmung mit dem Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung. Anträge können fortlaufend bis zur Ausschöpfung des bereitgestellten Fördervolumens eingereicht werden, wodurch eine zeitlich flexible Projektplanung gewährleistet wird. Insbesondere werden Projektkonzepte und Aktionen favorisiert, die auf Selbstorganisation, nachhaltige Wirkung und Ermächtigung von Teilnehmenden abzielen. Engagierte Akteur:innen erhalten so eine verlässliche finanzielle Unterstützung, um ihre Vorhaben langfristig umzusetzen und die demokratische Teilhabe in Vorarlberg weiter zu stärken.

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