Erneuerbare Energien Brandenburg
Zuschüsse für den Ausbau erneuerbarer Energien in Brandenburg. KMU, Stadtwerke und Versorger können bis zu 65 % der förderfähigen Investitionskosten erhalten. Anträge bis 30.06.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Förderprogramms ist es, eine sichere Energieversorgung durch Integration zusätzlicher Erneuerbarer Energien zu gewährleisten und CO₂-Einsparungen zu erzielen.
Förderfähige Ausgaben
- Materielle Vermögenswerte
- Anlagenkosten
- Bohrkosten
- Planungsleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Leistungen im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes
- Leistungen von verbundenen Unternehmen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg
- Zuwendungsfähige Ausgaben mind. 200 000 EUR
- Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen
- Amortisationszeit mindestens 3 Jahre
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag über das ILB-Kundenportal
- Nachweis öffentlicher Genehmigungen
- Klimaverträglichkeitsprüfungstool
- ELER/JTF-Klimaprüfungstool
Bewertungskriterien
- Wirtschaftlichkeit
- Technische Eignung
- Beitrag zu CO₂-Einsparungen
Beschreibung
Im Förderprogramm „Erneuerbare Energien Brandenburg“ unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK) über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) den Ausbau von Floating-Photovoltaik-, Agri-Photovoltaik-, Tiefengeothermie- und fischfreundlichen Wasserkraftanlagen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen können Zuschüsse in Höhe von 45 % bis 65 % der förderfähigen Ausgaben beantragen. Voraussetzung ist ein Vorhabensbeginn nach Antragstellung, ein Mindestinvestitionsumfang von 200 000 EUR und eine Amortisationsdauer von mindestens drei Jahren. Anträge können bis zum 30. Juni 2027 online über das ILB-Kundenportal eingereicht werden. Die Projektdurchführung muss binnen 18 Monaten nach Bewilligung abgeschlossen sein. Zuwendungsempfangende müssen während der gesamten Laufzeit ihren Sitz beziehungsweise eine Betriebsstätte in Brandenburg unterhalten.
Ein zentrales Ziel dieser Förderung ist die Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung und signifikante CO₂-Einsparungen durch die Integration zusätzlicher erneuerbarer Energien. Wirtschaftlichkeit, technische Eignung und der Beitrag zur CO₂-Reduktion fließen in die Auswahlentscheidung ein. Förderfähige Ausgaben umfassen materielle Vermögenswerte, Anlagen- und Bohrkosten sowie Planungsleistungen. Ausgeschlossen sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Leistungen im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes sowie Aufträge an verbundene Unternehmen. Als Teil der EU-Kofinanzierung unterliegen sämtliche Beschaffungsvorgänge der Beachtung der EU-Vergaberegeln, und Zuwendungsempfangende müssen eine transparente Dokumentation der Vergabeverfahren nachweisen. Die ILB begleitet alle Projektphasen – von der Antragsprüfung über die Auszahlung nach dem Erstattungsprinzip bis hin zu Berichterstattung und Verwendungsnachweis –, um eine effiziente Mittelverwendung und die Erreichung der Förderziele sicherzustellen.
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