Zuschuss

Erneuerbare Wärme

Hamburgisches Zuschussprogramm für erneuerbare Wärme: Förderung von Solarthermie, Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Geothermie, Wärmespeichern und Wärmeverteilnetzen. Anträge sind jederzeit vor Maßnahmebeginn über das eAntragsportal der IFB Hamburg möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg
Fördersumme: Abhängig von Art und Umfang der Maßnahme, maximal 500.000 €

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien zur Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser in Gebäuden, insbesondere Solarthermieanlagen, Bioenergieanlagen, Wärmepumpen, Geothermie, Wärmespeicher, Wärmeverteilnetze und Mehrfachnutzung von Flächen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Solarthermieanlagen
  • Investitionskosten für Bioenergie-Anlagen
  • Investitionskosten für Wärmepumpen und Umfeldmaßnahmen
  • Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung oberflächennaher und tiefer Geothermie sowie PVT-Kollektoren
  • Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung von Wärmeverteilnetzen
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anlagen, die bereits nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden
  • Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung
  • Austausch von Anlagen, deren Inbetriebnahme weniger als 10 Jahre zurückliegt

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Grundeigentümer:innen und dinglich Verfügungsberechtigte in Hamburg
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und vergleichbare Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen, Kirchen) in Hamburg
  • Unternehmen mit Contracting-Vereinbarung für Energiedienstleistungen in Hamburg
  • Anlage muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen
  • Maßnahmen dürfen erst nach Zustimmung der Bewilligungsbehörde begonnen werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kostenvoranschläge/Angebotseinholung
  2. Antrag über das eAntragsportal der IFB Hamburg
  3. Nachweis der Eigentumsverhältnisse
  4. Nachweis der Eintragung von Handwerksbetrieben in die Handwerksrolle

Beschreibung

Das Hamburger Zuschussprogramm Erneuerbare Wärme fördert gezielt den Ausbau regenerativer Heizlösungen in Bestands- und Neubauten. Gefördert werden Solarthermie-, Biomasse- und Geothermieanlagen, elektrisch betriebene Wärmepumpen inklusive Umfeldmaßnahmen, Wärmespeicher sowie Ausbau und Modernisierung von Wärmeverteilnetzen. Auch innovative Mehrfachnutzungen von Flächen zur Wärmebereitstellung finden Berücksichtigung. Antragsberechtigt sind private Eigentümer:innen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Organisationen (z. B. Vereine, Stiftungen, Kirchen) sowie Dienstleister:innen mit Contracting-Vereinbarung in Hamburg. Der Zuschuss kann flexibel vor Maßnahmebeginn über das eAntragsportal der IFB Hamburg beantragt werden und setzt die Einhaltung anerkannter Regeln der Technik voraus.

Förderfähig sind die reinen Investitionskosten für die Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung der genannten Anlagen, wobei eine Förderung nach KWKG oder EEG sowie Maßnahmen zur Prozesswärme ausgenommen sind. Der maximale Förderbetrag beträgt 500 000 EUR je Vorhaben. Voraussetzung für die Bewilligung ist unter anderem der Nachweis der Eigentumsverhältnisse, Kostenvoranschläge oder Angebote sowie die Eintragung des ausführenden Handwerksbetriebs in die Handwerksrolle. Ein Vorhaben darf erst nach ausdrücklicher Zustimmung der Bewilligungsbehörde beginnen. Die Kombination mit weiteren KfW- oder BAFA-Programmen ist möglich, sofern die programmseitigen Anforderungen eingehalten werden. Durch dieses kontinuierlich verfügbares Angebot leistet die Freie und Hansestadt Hamburg einen bedeutsamen Beitrag zur CO₂-Reduktion und stärkt die energetische Unabhängigkeit von Gebäuden.

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