ERP-Bremer Förderkredit KMU (ERP-BFK KMU)
Günstiges Darlehen bis zu 5 Mio. € für kleine und mittlere Unternehmen im Land Bremen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Sechs Monate bereitstellungsprovisionsfreie Zeit. Anträge jederzeit vor Maßnahmebeginn über die Hausbank möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für kleine und mittlere Unternehmen im Land Bremen unter Nutzung vergünstigter KfW-Mittel mit zusätzlicher Zinsvergünstigung.
Förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Baumaßnahmen
- Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen
- Betriebsmittelfinanzierungen
- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
- Anschlussfinanzierungen und Prolongationen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche Personen
- Mehrheitlich in Privatbesitz befindliche juristische Personen
- Rechtsfähige Personengesellschaften
- Erfüllung der EU-KMU-Definition
- Investitionen im Land Bremen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformulare der Bremer Aufbau-Bank
Bewertungskriterien
- Erfüllung der EU-KMU-Definition
- Investitionsstandort Land Bremen
- Nachhaltigkeitsaspekte des Vorhabens
Beschreibung
Der ERP-Bremer Förderkredit KMU (ERP-BFK KMU) bietet kleinen und mittleren Unternehmen im Land Bremen die Möglichkeit, Investitionen und Betriebsmittel langfristig zu finanzieren. Über die Hausbank kann ein Darlehen von bis zu 5 Mio. € beantragt werden, wobei 100 % der förderfähigen Ausgaben abgedeckt werden. Sechs Monate lang fällt keine Bereitstellungsprovision an und die Zinskonditionen werden durch eine zusätzliche Vergünstigung gegenüber den KfW-Rahmenbedingungen weiter optimiert. Förderfähig sind unter anderem der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Baumaßnahmen, der Kauf von Maschinen, Anlagen sowie Einrichtungsgegenständen, Betriebsmittelfinanzierungen, die Aufstockung von Material-, Waren- oder Ersatzteillagern sowie die Übernahme bestehender Unternehmen oder tätiger Beteiligungen. Die Laufzeit erstreckt sich bis zu 240 Monate, wobei eine Zinsfestschreibung für maximal zehn Jahre möglich ist.
Gefördert werden natürliche Personen, mehrheitlich in Privatbesitz befindliche juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die der EU-KMU-Definition entsprechen und Investitionen im Land Bremen vorsehen. Projektvorhaben müssen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen; Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben oder Anschlussfinanzierungen sind ausgeschlossen. Bewertungskriterien sind neben der Erfüllung der KMU-Definition insbesondere der Investitionsstandort Land Bremen sowie Nachhaltigkeitsaspekte des Vorhabens. Die Antragstellung erfolgt jederzeit vor Maßnahmenbeginn über das kreditgebende Institut mithilfe der Antragsformulare der Bremer Aufbau-Bank GmbH. Durch die Kombination vergünstigter KfW-Mittel mit regionaler Förderung unterstützt die BAB die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft junger sowie etablierter Unternehmen und trägt so zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur in Bremen und Bremerhaven bei.
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