ERP-Bremer Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung (ERP-BFKH KMU)
Zinsgünstiges Darlehen der Bremer Aufbau-Bank für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen in Bremen: Bis zu 5 Mio. € Kredit mit 50 % Haftungsfreistellung für Investitionen in Grundstücke, Gebäude, Maschinen und Betriebsmittel. Antrag jederzeit über die Hausbank.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung mittel- und langfristiger Investitionen im Land Bremen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Baumaßnahmen
- Erwerb von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen
- Beschaffung und Aufstockung von Material-, Waren- und Ersatzteillagern
- Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfes
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU gemäß EU-Kommission
- Sitz im Land Bremen
- Antragstellung über Hausbank
- Existenzgründer mindestens 3 Jahre mit 2 Jahresabschlüssen
Beschreibung
Der ERP-Bremer Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberufler:innen im Land Bremen eine attraktive Finanzierung für langfristige Investitions- und Betriebsmittelvorhaben. Die Bremer Aufbau-Bank übernimmt dabei 50 % der Kredithaftung über die jeweilige Hausbank, wodurch das Risiko zwischen Hausbank und Förderinstitut geteilt wird. Darlehen können bis zu einer Höhe von 5 Mio. € beantragt werden, wovon bis zu 2,5 Mio. € durch die Haftungsfreistellung abgedeckt sind. Die Laufzeit beträgt in der Regel bis zu 60 Monate, für Betriebsmittelfinanzierungen sind flexible, kürzere Fristen möglich. Dieses Modell unterstützt wirtschaftliches Wachstum und Liquiditätssicherung, indem es den Zugang zu Kapital für nachhaltige Projekte erleichtert und gleichzeitig die Eigenkapitalsituation stärkt.
Gefördert werden Unternehmen gemäß der EU-KMU-Definition, freiberuflich Tätige sowie natürliche Personen und Existenzgründer:innen mit mindestens drei Jahren Bestehen beziehungsweise zwei aussagefähigen Jahresabschlüssen. Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem den Erwerb von Grundstücken, Gebäuden, Maschinen und Anlagen, Baumaßnahmen sowie die Aufstockung von Material-, Waren- und Ersatzteillagern. Anträge können jederzeit über ein beliebiges Kreditinstitut gestellt werden, wodurch eine unkomplizierte Abwicklung möglich ist. Ziel ist es, Investitionen im Land Bremen zu stärken und langfristig tragfähige Geschäftsmodelle zu fördern. Interessierte Unternehmen und Gründer:innen profitieren von einer unbürokratischen, kontinuierlich verfügbaren Lösung zur Deckung wachstumsbedingter Finanzierungsbedarfe.
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