Darlehen

erp-Tourismuskredit bis EUR 1.000.000

Zinsgünstiger Investitionskredit für Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich für Investitionen zwischen EUR 10.000 und EUR 1.000.000. Anträge von 01.03.2024 bis 30.06.2028 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03. - 30.06.2028
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Unternehmensgröße: kleine und mittlere Unternehmen
Fördersumme: EUR 10.000 – EUR 1.000.000
Förderquote: 100%
Projektdauer: 180 Monate

Förderziel

Zinsgünstiger Investitionskredit für kleinere und mittlere Investitionsvorhaben von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gemäß ERP-Programm.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen ins Anlagevermögen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten vor Antragsstellung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften
  • Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
  • Unternehmensstandort in Österreich
  • Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Wirtschaftlich stabile Unternehmen mit nachhaltigem und schlüssigem Betriebskonzept
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsunterlagen über die Hausbank
  2. Formulare der OeHT
  3. Nachweis der WKO-Mitgliedschaft

Beschreibung

Der erp-Tourismuskredit bis EUR 1.000.000 stellt ein zinsgünstiges Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft dar. Förderfähig sind Investitionen ins Anlagevermögen zwischen EUR 10.000 und EUR 1.000.000, wobei bis zu 100 % der förderbaren Kosten finanziert werden können. Die Laufzeit erstreckt sich über bis zu 15 Jahre – davon bis zu zwei Jahre tilgungsfrei – und bietet bei zehnjähriger Gesamtlaufzeit Fixzinskonditionen. Absicherung erfolgt entweder via 100 %iger Bürge-/Zahlerhaftung der Hausbank oder einer kombinierten Haftung von 80 % durch die OeHT und 20 % durch die Hausbank. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz in Österreich, die Mitglied in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich sind. Die Projektrealisierung muss finanziell abgesichert sein, und die Unternehmen müssen ein nachhaltiges, schlüssiges Betriebskonzept vorweisen können. Anträge können bis zum 30. Juni 2028 über die Hausbank eingereicht werden.

Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (OeHT) fungiert als spezialisierte Förderstelle im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus und ergänzt jeden Kredit mit bundesgeförderten Zinssätzen. Existenzgründer:innen profitieren bei einer Gesamtlaufzeit von bis zu zehn Jahren von Sonderkonditionen. Neben dem erp-Tourismuskredit sind regionale Anschlussförderungen in Oberösterreich (Einmalzuschuss bis 5 %) und der Steiermark (bis 9 %) möglich. Für die Einreichung beim OeHT-Kundenportal sind standardisierte Formulare sowie der Nachweis der WKO-Mitgliedschaft einzureichen. Der Kredit leistet einen wesentlichen Beitrag zur Modernisierung bestehender Betriebe und fördert die Entwicklung neuer Dienstleistungen und Geschäftsfelder in einer der wichtigsten Branchen Österreichs.

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