Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben
Förderung zur Erprobung und Weiterentwicklung innovativer Naturschutzideen sowie zur Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Naturschutzpraxis, bundesweit.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben sollen Erfolg versprechende Naturschutzideen realisiert werden. Dabei werden wichtige Forschungsergebnisse in die Praxis überführt, neue Methoden erprobt und weiterentwickelt, um einen nachhaltigen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zum Zusammenführen von Schutz- und Nutzaspekten zu leisten.
Förderfähige Ausgaben
- Personal
- Planung
- Anschaffung von Wirtschaftsgütern
- Herstellung von Wirtschaftsgütern
Nicht förderfähige Ausgaben
- Antragserarbeitung
- Ausgaben für Landes- oder Kommunalaufgaben
- Erwerb von Grundstücken der öffentlichen Hand
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
- Nachweis der fachlichen Kompetenz
- Finanzielle Eigenbeteiligung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formlose Projektskizze
- Ausführlicher Antrag
- Kostenübersicht
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt der Naturschutzidee
- Fachliche Kompetenz
- Nachhaltige Finanzierung
- Praxisrelevanz der Forschungsergebnisse
Beschreibung
Das Förderprogramm "Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben" des Bundesamts für Naturschutz richtet sich an Bildungseinrichtungen sowie öffentliche Einrichtungen, die im Bereich Naturschutz, Klimaschutz und nachhaltiger Energieeffizienz tätig sind. Die Initiative bietet einen Zuschuss, der dazu beitragen soll, innovative Naturschutzideen in die Praxis umzusetzen und die Nachhaltigkeit der biologischen Vielfalt zu sichern. Mit einem Förderanteil von 66 % werden Projekte unterstützt, die wegweisende Forschungsergebnisse in praktische Anwendungen überführen, neue Methoden erproben und bestehende Verfahren weiterentwickeln. Dabei wird besonderen Wert auf Vorhaben gelegt, welche Schutz- und Nutzaspekte miteinander verbinden und eine bundesweite Wirkung entfalten können.
Die Fördervoraussetzungen umfassen unter anderem den Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, den Nachweis fachlicher Kompetenz sowie eine finanzielle Eigenbeteiligung der Antragstellenden. Förderfähige Ausgaben beinhalten Bereiche wie Personal, Planung, sowie die Anschaffung und Herstellung von Wirtschaftsgütern, während Kosten für die Antragserarbeitung, Ausgaben im Rahmen von Landes- oder Kommunalaufgaben sowie für den Erwerb von Grundstücken der öffentlichen Hand nicht übernommen werden. Zur Antragstellung ist es erforderlich, eine formloses Projektskizze einzureichen, gefolgt von einem ausführlichen Antrag, einer detaillierten Kostenübersicht und einem fundierten Finanzierungsplan. Die Begutachtung der Projektskizzen ermöglicht eine erste Überprüfung der Förderfähigkeit, bevor in einem förmlichen Verfahren weiterführende Gespräche stattfinden.
Durch die Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben wird eine Plattform geschaffen, die es ermöglicht, wissenschaftliche Erkenntnisse zielgerichtet in praxisnahe Projekte zu integrieren. Dieses Förderformat fördert nicht nur den Austausch zwischen Forschung und praktischer Anwendung, sondern unterstützt auch den langfristigen Erhalt von Lebensräumen und die Entwicklung innovativer Konzepte im Naturschutz. Die Initiative ermutigt Projektträger:innen, ihre Ideen im Rahmen eines strukturierten Verfahrens weiter zu entwickeln und dabei sowohl ökologische als auch ökonomische Aspekte miteinander zu vereinen. Insgesamt leistet diese Förderung einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Weiterentwicklung des Naturschutzes in Deutschland, da sie eine praxisorientierte Umsetzung von Forschungsergebnissen und den Transfer von Wissen in den tatsächlichen Schutz von Natur und Umwelt unterstützt.
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