Errichtung von Eigenheimen/Dachgeschoßausbauten zur Selbstnutzung - Förderdarlehen, Kredit
Förderung der Errichtung von Eigenheimen und Dachgeschoßausbauten zur Selbstnutzung in Wien. Landesdarlehen bis zu 365 € pro Quadratmeter Nutzfläche. Anträge ab 01.04.2021 fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Bereitstellung eines Landesdarlehens zur Errichtung von Eigenheimen und Dachgeschoßausbauten für den Eigenbedarf in Wien, um den Wohnungsbau zu fördern und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung der Einkommenshöchstgrenzen
- Aufgabe des Vorwohnsitzes nach Fertigstellung des Bauvorhabens
- Gültige Baubewilligung gemäß Wiener Bauordnung
- Nachweis über Erfüllung der baulichen und ökologischen Standards laut Neubauverordnung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Auszug aus dem Grundbuch über die Liegenschaft
- Baubewilligungsbescheid der Baupolizei oder Mitteilung der Baubehörde
- Technische Richtlinien der Abteilung Technische Stadterneuerung
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (Jahreslohnzettel/Einkommensteuerbescheide und Monatslohnzettel)
- Familienbeihilfenbezugsbestätigung für Kinder (falls erforderlich)
- Baubehördlich bewilligte Pläne (Original oder farbige Kopien mit Gleichschriftsbescheinigung)
Beschreibung
Ein Landesdarlehen für den Neubau von Eigenheimen und für Dachgeschoßausbauten zur Selbstnutzung in Wien fördert den Wohnungsbau und schafft bezahlbaren Raumbedarf. Privaten Antragsteller:innen steht ein Darlehen von bis zu 365 € je Quadratmeter Nutzfläche zu, maximal im Rahmen der angemessenen Wohnfläche. Diese bemisst sich gemäß Haushaltsgröße und kann für Jungfamilien um zusätzlichen Raum erweitert werden. Voraussetzung ist unter anderem die Einhaltung festgelegter Einkommenshöchstgrenzen, die Aufgabe des bisherigen Vorwohnsitzes nach Fertigstellung und eine gültige Baubewilligung nach Wiener Bauordnung. Darüber hinaus müssen die baulichen und ökologischen Standards der Neubauverordnung erfüllt werden. Die Fortführung als fortlaufende Fördermöglichkeit ohne Enddatum garantiert eine flexible Planungsgrundlage für Familien und Einzelpersonen, die Wohnträume in der Landeshauptstadt realisieren möchten.
Für die Antragstellung sind mehrere Unterlagen beizubringen: ein aktueller Grundbuchauszug, der Baubewilligungsbescheid beziehungsweise eine Mitteilung der zuständigen Behörde, technische Richtlinien der Abteilung Technische Stadterneuerung sowie Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder. Gegebenenfalls ist eine Familienbeihilfenbezugsbestätigung vorzulegen und baubehördlich genehmigte Baupläne im Original oder als farbige Kopien mit Gleichschriftsbescheinigung einzureichen. Die zuständige Stelle, die Magistratsabteilung 50 der Stadt Wien, koordiniert die Vergabe der Fördermittel und betreut auch die Schlichtung wohnrechtlicher Angelegenheiten. Anträge können seit dem 1. April 2021 jederzeit eingereicht werden, sodass eine kontinuierliche Förderbeteiligung möglich bleibt.
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