Errichtung von Eigentumswohnungen - Förderdarlehen, Kredit
Zinsbegünstigtes Landesdarlehen für die Errichtung von Eigentumswohnungen in Wien: 440 € je m² Nutzfläche (bis 10.000 m²), sonst 550 € je m². Zinsfrei in den ersten 5 Jahren, danach gestufte Tilgung bis zum 30. Jahr. Anträge unbegrenzt möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Errichtung von Eigentumswohnungen durch die Gewährung eines zinsgünstigen Landesdarlehens.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung der allgemeinen Fördervoraussetzungen für Mehrwohnungsbauten
- Positive Beurteilung des Projektes durch den Grundstücksbeirat oder die Bauträgerwettbewerbsjury
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Auszug aus dem Grundbuch bzw. Baurechtsvertrag
- Genehmigte Einreichpläne in digitaler Form
- Topographie prüffähig, digital im XLS-Format
- Baubewilligung mit Rechtskraft
- Beschreibung der Energieversorgung
Beschreibung
In Wien steht ein zinsbegünstigtes Landesdarlehen für Unternehmen und Genossenschaften zur Verfügung, die sich auf den Wohnungsbau und die Stadtentwicklung konzentrieren. Gefördert wird die Errichtung von Eigentumswohnungen mit einem Kredit von 440 € je Quadratmeter Nutzfläche bis zu 10.000 m²; oberhalb dieser Grenze erhöht sich der Förderbetrag auf 550 € je m². Das Darlehen ist in den ersten fünf Jahren zinsfrei, anschließend erfolgt eine gestaffelte Tilgung bis zum 30. Jahr. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, eine zeitliche Begrenzung besteht nicht. Voraussetzung für die Bewilligung ist neben der Einhaltung der allgemeinen Kriterien für Mehrwohnungsbauten eine positive Einschätzung durch den Grundstücksbeirat oder die Bauträger:innenwettbewerbsjury.
Das Förderziel liegt in der Unterstützung von Bauträger:innen und Projektwerber:innen, die den Bau von Eigentumswohnanlagen in Wien vorantreiben. Zur Antragstellung sind diverse Unterlagen einzureichen, darunter ein Auszug aus dem Grundbuch oder Baurechtsvertrag, genehmigte Einreichpläne in digitaler Form, eine prüffähige Topographie (XLS-Format), der rechtskräftige Baubewilligungsbescheid sowie eine Beschreibung der Energieversorgung. Die Förderung greift ab dem 1. April 2021 und läuft auf unbestimmte Zeit weiter. Durch diese Maßnahme wird der Schaffung von qualitativ hochwertigem Wohnraum Vorschub geleistet und ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung geleistet.
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