Darlehen

Errichtung von Eigentumswohnungen; Förderungsdarlehen oder Annuitätenzuschüsse

Förderung für den Neubau von Eigentumswohnungen in Oberösterreich in Form von Förderungsdarlehen und Annuitätenzuschüssen. Anträge können laufend gestellt werden.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
25.02.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Fördersumme: 10.000 € Basiszuschuss je Wohnung (weiterhin Zuschläge für Kinder und Tiefgaragenstellplätze)

Förderziel

Errichtung von Eigentumswohnungen durch Zuschüsse des Landes Oberösterreich in Form von Hypothekardarlehen mit variabler oder fixer Verzinsung sowie Zins- und Tilgungszuschüssen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Firmensitz in Oberösterreich
  • Förderungswerber muss Eigentümer oder Bauberechtigter der Liegenschaft sein
  • Wohnhaus muss mehr als drei Wohnungen aufweisen und mindestens drei Vollgeschoße haben
  • Wohnung muss mit Hauptwohnsitz bewohnt werden
  • Erwerber muss eigenberechtigt sein
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Wohnungsaufstellung (SGD-Wo/E-45a)
  2. Kostenzusammenstellung für Eigentumswohnungen (SGD-Wo/E45b)

Beschreibung

Die Förderung „Errichtung von Eigentumswohnungen“ in Oberösterreich unterstützt den Neubau von mehr als drei Wohnungen umfassenden Wohnhäusern mit mindestens drei Vollgeschoßen durch zinsgünstige Hypothekardarlehen und Annuitätenzuschüsse. Sowohl gemeinnützige Bauvereinigungen als auch gewerbliche Bauträger mit Firmensitz in Oberösterreich können nach positiver Zusicherung durch das Land und Bewilligung der Oberösterreichischen Landesbank AG auf variabel oder fix verzinste Darlehen zurückgreifen. Natürliche Wohnungserwerber:innen, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, erhalten ergänzend zum Basisdarlehen attraktive Zins- und Tilgungszuschüsse. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und seit 2014 ohne zeitliche Begrenzung geöffnet.

Voraussetzung für den Zuschuss sind unter anderem der Nachweis von Hauptwohnsitz und Eigenberechtigung, die Einhaltung festgelegter Einkommensobergrenzen sowie Eigentums- oder Bauberechtigung der zu verbauenden Liegenschaft. Pro neuer Eigentumswohnung wird ein Basiszuschuss von 10.000 € gewährt, darüber hinaus bestehen Fördererhöhungen etwa für im Haushalt gemeldete Kinder oder Tiefgaragenstellplätze. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der standardisierten Formulare Wohnungsaufstellung (SGD-Wo/E-45a) und Kostenzusammenstellung (SGD-Wo/E45b) sowie weiterer förderrelevanter Unterlagen. Wegen der variablen Zinssatzgestaltung oder wahlweise fixer Zinsbindung über 20, 25 oder 35 Jahre sind individuelle Finanzierungsmodelle realisierbar. Dieses Instrument richtet sich gleichermaßen an Bauträger:innen wie an förderfähige Erwerber:innen und trägt zur Schaffung nachhaltigen und leistbaren Wohnraums in Oberösterreich bei.

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