Errichtung von Eigentumswohnungen - Zinsenzuschüsse
Zinsenzuschüsse für die Errichtung von Eigentumswohnungen in Oberösterreich. Anträge können jederzeit gestellt werden (Gültig von 07.01.2014 bis unbegrenzt).
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert wird die Errichtung von Eigentumswohnungen durch Zuschüsse des Landes Oberösterreich gemäß Oö. Eigentumswohnungs-Verordnung 2019.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Firmensitz in Oberösterreich
- Nachweis bautechnischer und energetischer Mindestanforderungen
- Baubeginn erst nach Förderungszusage
- Eigentümerin/Eigentümer oder Bauberechtigte(r) der Liegenschaft
- Lastenfreies Grundstück
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Wohnungsaufstellung (SGD-Wo/E-45a)
- Kostenzusammenstellung für Eigentumswohnungen (SGD-Wo/E-45b)
Beschreibung
Die Förderinitiative richtet sich an gemeinnützige Bauvereinigungen sowie gewerbliche Bauträger mit Firmensitz in Oberösterreich und unterstützt den Neubau von Eigentumswohnungen. Durch Zinsenzuschüsse nach der Oö. Eigentumswohnungs-Verordnung 2019 leistet das Land Oberösterreich einen Beitrag zur Stärkung des Wohnungsbaus und zur nachhaltigen Stadtentwicklung in der Region. Anträge können fortlaufend seit dem 07.01.2014 eingereicht werden, wodurch Projektplanungen flexibel an die Erfordernisse öffentlicher und privater Bauträger angepasst werden können. Voraussetzung für die Förderung sind u. a. der Nachweis bautechnischer und energetischer Mindestanforderungen, ein lastenfreies Grundstück sowie ein Baubeginn erst nach erteilter Förderzusage.
Pro neu errichteter Wohnung ist ein Basiszuschuss von 10.000 € vorgesehen. Bauvorhaben werden nur gefördert, wenn die Antragsteller:innen als Eigentümer:innen oder Bauberechtigte über das Grundstück verfügen und sämtliche energetischen Vorgaben gemäß OIB-Richtlinie 6 erfüllen. Für die Antragstellung sind die Formularvorlagen «Wohnungsaufstellung (SGD-Wo/E-45a)» und «Kostenzusammenstellung für Eigentumswohnungen (SGD-Wo/E-45b)» erforderlich. Die Abwicklung erfolgt über ein Online-Verfahren oder klassisch via Formular bei der Wohnbauförderungsabteilung der Oö. Landesregierung. Da die Fördermittel nicht budgetiert sind, besteht eine dauerhafte Verfügbarkeit, wodurch Bauvorhaben zu jeder Zeit starten können. Die Kombination aus Zinsenzuschüssen und Hypothekardarlehen bietet langfristige Planungssicherheit und entlastet Bauträger:innen sowie zukünftige Eigentümer:innen in den entscheidenden Bau- und Finanzierungsphasen.
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