Errichtung von Kleingartenwohnhäusern - Annuitätenzuschüsse
Annuitätenzuschüsse für Errichtung von Kleingartenwohnhäusern und Eigenheimen auf Pachtgrund in Wien für 10 Jahre. Baubewilligung und ökologische Standards erforderlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Errichtung von Kleingartenwohnhäusern und Eigenheimen auf Pachtgrund durch Gewährung von Annuitätenzuschüssen für eine Dauer von zehn Jahren.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Baubewilligung (Einhaltung der Bauordnung für Wien und des Wiener Kleingartengesetzes)
- Erfüllung gesetzlich und im Wege der Neubauverordnung 2007 vorgegebener baulich ökologischer Standards
- Einhaltung von Einkommenshöchstgrenzen durch WohnungsnutzerInnen
- Aufgabe des Vorwohnsitzes
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kopie des (Unter-) Pachtvertrages
- Auszug aus dem Grundbuch über die Liegenschaft
- Baubewilligungsbescheid der Baupolizei oder Mitteilung der Baubehörde
- Technische Richtlinien der Abteilung Technische Stadterneuerung
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
- Familienbeihilfebezugsbestätigung für Kinder
- Zugehörige baubehördlich bewilligte Pläne
Beschreibung
Die Förderinitiative errichtet Annuitätenzuschüsse für die Realisierung von Kleingartenwohnhäusern und Eigenheimen auf Pachtgrundstücken in Wien und bietet über einen Zeitraum von zehn Jahren finanzielle Entlastung. Privaten Antragsteller:innen stehen Zuschüsse zur Verfügung, sofern eine gültige Baubewilligung nach der Bauordnung für Wien und dem Wiener Kleingartengesetz vorliegt und die Vorgaben der Neubauverordnung 2007 hinsichtlich ökologischer Standards erfüllt werden. Zielsetzung ist die Stärkung des leistbaren Wohnraums im urbanen Bereich und die Förderung nachhaltiger Bauprojekte, die zugleich zur Aufwertung der Stadtrandgebiete beitragen. Die Förderung ist unbefristet verfügbar, Anträge können jederzeit eingereicht werden, solange die Baubewilligung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Jahre ist.
Interessierte Bürger:innen müssen Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder vorlegen und den Vorwohnsitz aufgeben, um den Zuschuss zu erhalten. Zur vollständigen Antragseinreichung werden unter anderem Kopien des Pachtvertrags, ein Auszug aus dem Grundbuch, der Baubewilligungsbescheid sowie die baubehördlich bewilligten Pläne benötigt. Ergänzend ist die Familienbeihilfebezugsbestätigung für Kinder und die Einhaltung festgelegter Einkommenshöchstgrenzen nachzuweisen. Die Förderstelle prüft die Unterlagen auf Einhaltung aller formalen und rechtlichen Voraussetzungen, bevor die Annuitätenzuschüsse bewilligt werden. Dieses Angebot richtet sich an alle Personen, die nachhaltige und ökologisch konzipierte Wohnprojekte im Kleingartenbereich realisieren möchten und dabei von langfristig planbarer Förderung profitieren wollen.
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